Sundern. Nachdem in den letzten Wochen mehrfach nichtöffentliche Dokumente publik wurden, stellt die Stadt Sundern jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt. Dieser Schritt sei jetzt absolut notwendig, so Bürgermeister Ralph Brodel in einer Mitteilung aus dem Bürgermeisterbüro.
Schritt absolut notwendig
„Es geht nicht an, dass sehr vertrauliche Sachverhalte in die Öffentlichkeit kommen. Insbesondere dann nicht, wenn es sich hierbei auch um Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt“, so Brodel weiter. Auch wenn die Stadtverwaltung wenig Hoffnung hat, dass die Staatsanwaltschaft den Täter oder die Täterin ermitteln kann, wird das Rathaus dieses Verfahren jetzt konsequent einsetzen, auch bei weiteren strafrechtlich relevanten Verstößen.
Verfahren künftig konsequent einsetzen
In der Vergangenheit habe das Rathaus häufig auf dieses Mittel verzichtet, da die Erfolgswahrscheinlichkeiten gering sind. Die jetzt aber erreichte Dimension lässt keine andere Wahl, so der Bürgermeister.
(Text und Foto: Stadt Sundern)
8 Antworten
Stadt Sundern stellt Strafanzeige
Daß die Weitergabe, „vertraulicher, nicht für die Öffentlichkeit bestimmter Dokumente“, inakzeptabel ist, bedarf keiner weiteren Erklärung.
Die Wahrscheinlichkeit, daß solche Mitteilungen vermehrt auch aus dem Rathaus herausgehen, ist aber durchaus gegeben.
Die Führungsverantwortung des“ Konzerns Stadtverwaltung Sundern“ liegt ausschließlich beim Bürgermeister.
Diesem Anspruch ist Herr Brodel in seiner Amtszeit kaum oder garnicht nachgekommen. Es handelt sich insgesamt um Führungsversagen, das in der Vergangenheit auch immer wieder beklagt wurde.
Die daraus resultierende Frustration bei vielen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ist mehr als verständlich und offenkundig.
Wer nicht führen kann und wem die Vorbildfunktion fremd ist, hat das ihm übertragene Mandat endgültig verloren.
„Es geht nicht an, dass sehr vertrauliche Sachverhalte in die Öffentlichkeit kommen. Insbesondere dann nicht, wenn es sich hierbei auch um Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt“ – wen das dann wirklich interessiert hat und wer nicht völlig behämmert ist, der konnte doch anhand des sehr detaillierten Schreibens der Kämmerin sowie der öffentlich bekannten Stellenpläne leicht die Namen der betreffenden Mitarbeiter assoziieren… Die Namen waren quasi von der ersten Sekunde an öffentlich. Ich persönlich habe die 41 Seiten des nicht öffentlichen Teils, auf die sich ja ganz offensichtlich bezogen wird, bis heute nicht gelesen und werde das auch nicht tun. Zum Einen, weil die Texte für ein normales RM gar nicht verständlich und bewertbar sind und zum Anderen weil der gesamte Vorgang / die gesamten Vorgänge extern geprüft werden. Und von dort wird es gelegentlich ein Ergebnis dieser Prüfung geben. Dabei möchte ich für mich auch gerne belassen. Weiter ist es sicherlich grundsätzlich nicht in Ordnung wenn (wirklich) vertrauliche Informationen durchgestochen werden, was man wie erläutert in diesem speziellen Fall ja auch anders sehen kann. Was mich aber wirklich tief erschüttert, ist das jetzt mit harter Hand versucht wird dem Rat „Raison“ beizubringen. Mit Transparenz und Offenheit, mit einem fairen Umgang miteinander hat das wohl bloß noch sehr wenig zu tun.
Herr Huff, der immer wieder dabei ist, wenn es darum geht, Verdächtigungen gegen Bürgermeister Brodel in den Raum zu stellen, sollte so langsam einmal mit Fakten und Tatsachen kommen. Jetzt wieder anzudeuten, dass möglicherweise, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Dokumente, vermehrt auch aus dem Rathaus herausgehen könnten, stellt wieder einmal die Mitarbeiter im Rathaus unter einen nicht bewiesenen Generalverdacht. Ich kann mir vorstellen, dass ein gehöriges Maß an Frustration gegenüber Kommunalpolitikern aufgebaut wird, die ständig nur mit unbewiesenen Verdächtigungen und haltlosen Schuldzuweisungen operieren anstatt zum Wohle der gesamten Stadt eine sachorientierte Politik zu machen.
Wenn Herr Huff schon von Vorbildfunktion spricht, dann sollte er mit gutem Beispiel vorangehen.
Herr Peter Paul, lesen Sie doch bitte ’nur‘ die ersten 5 Zeilen Ihres eigenen Kommentars hier oben an Herrn Huff.… ‚gegen Bürgermeister Brodel‘ und dann überlegen Sie bitte nochmals, was das mit den Mitarbeitern des Rathauses zu tun haben soll.
Es hat, soweit ich bisher wahrgenommen habe, in dieser konkreten Fragen der Veröffentlichung von nichtöffentlichen internen Infos aus dem Rathaus noch keinen expliziten Vorwurf gegenüber Mitarbeitern gegeben.
Herr Brodel lenkt durch seine Anzeige gegen UNBEKANNT den Verdacht auf seine Mitarbeiter.
So liest sich das leider für mich. Das empfinde ich als sehr unangenehm.
Wer Mitarbeiter der Stadt unredlich und unmenschlich rausmobbt und dies die Stadt Tausende von Euro kostet um dann auch noch Inkompetenz mit Arroganz paart, der schadet der Stadt Sundern erheblich!! Die Verantwortlichen für die schreckliche Misere in Amecke Ex Bürgermeister Wolf und sein Nachfolger haben sich aus der Verantwortung gezogen! ANSTATT SCHADEN ZU BEGRENZEN WIRD ANGEBLICH EIN VORKAUFSRECHT VERÄUßERT EIN RESTAURANT AUF EINE TEURE KUENSTLICHE LANDANSCHUETTUNG GESTELLT OHNE DIE Parkplatzfrage zu klären!!! Tausende von Kilometer lässt der Bürgermeister sich von der Stadt ersetzen angeblich häufig nicht im Haus viel in Berlin!!?? Werden hier die Interessen der Sunderaner verkauft? SCHRÄGEN UND PERSPEKTIVEN FUER SUNDERN SIND GEFRAGT!!! WER HAT EIGENTLICH Herrn Brodelt auf die Mitarbeiter gehetzt Herr KAUFMANN UND Herr Stecher! Frau GROTE, Frau Schnelle, Herrn Kuehn und Herrn Franke Zölle ich grossen Respekt… TRANSPARENZ IST ANGEZEIGT!!
Nach nunmehr 3 Wochen wurde heute endlich das Protokoll der Ratssondersitzung vom 28.05.2020 in das Ratsinformationssystem gestellt. Die Kämmerin, Frau Ursula Schnelle, hatte nach dieser Sitzung nochmals eine persönliche Stellungnahme hinsichtlich der Stellenbewertungen sowie der fragwürdigen Nutzung von E‑Mails formuliert.
Diese lesenswerte persönliche Stellungnahme findet man jedoch nicht als gesonderte Anlage, sie wurde etwas verwirrend in das Protokoll zum eigentlichen Tagesordnungspunkt eingefügt.
Hier ist der eigentliche Wortlaut der persönlichen Stellungnahme der Kämmerin, Frau Ursula Schnelle:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 04.05.2020 habe ich Sie aufgrund der finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Sundern über nicht plausible Stellenbewertungen informiert.
Ich möchte hiermit nochmals auf meine Intention, einige grundsätzliche Aspekte zur Thematik und auf die vorgelegten Vorlagen eingehen.
Vorab möchte ich klarstellen, dass der Rat nach der Gemeindeordnung NRW nicht Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist. Er ist oberste Dienstbehörde für alle Beamten der Gemeinde, d.h. auch für den Bürgermeister als Beamter auf Zeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 LBG NRW). Bestimmte Aufgaben eines Dienstvorgesetzten (z.B. nach Beamtenversorgungsgesetz, § 79 Landesdisziplinargesetz NRW) werden durch die Aufsichtsbehörde gegenüber dem Bürgermeister wahrgenommen.
Grundsätzliches zu Stellenbewertungen
Die Bewertung von (Beamten)Dienstposten ist rechtlich nicht geregelt. Das Bundesbesoldungsgesetz legt fest, dass die Funktionen (Dienstposten) nach sachgerechter Bewertung (statusrechtlichen)Ämtern zuzuordnen sind. Wie diese Vorgaben inhaltlich und verfahrensmäßig umgesetzt werden ist nicht geregelt.
Anders sieht das für Arbeitsplatzbeschreibungen für Tariflich Beschäftigte aus. Hier gelten detaillierte tarifvertraglich festgelegte Eingruppierungsbestimmungen, die keine Ermessensspielräume beinhalten und nur bei sog. „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen“ einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen bedürfen. Die Eingruppierungsbestimmungen begründen einen unmittelbaren Anspruch des Stelleninhabers auf eine entsprechende Vergütung.
Wegen der laufenden Verpflichtungen für die Stadt ist eine sachgerechte Bewertung der Stellen deshalb von erheblicher Bedeutung für die Personalwirtschaft, die Personalaufwendungen und den Haushalt der Gemeinde.
Unabhängig von der geltenden Haushaltssicherung der Stadt Sundern gelten auch und insbesondere für die Personalwirtschaft die rechtlichen Haushaltsgrundsätze, insbesondere der Wirtschaftlichkeit, da mit den Entscheidungen laufende Aufwendungen und Verpflichtungen für mehrere Jahre verbunden sind.
Verantwortlich für die sachgerechte Bewertung der Stellen ist der Bürgermeister als Dienststellenleiter. Er muss das Wohl der Gemeinde im Blick behalten und die Gelder der Stadt nach wirtschaftlichen Grunds-ätzen verwalten. Dabei ist er nicht nur verpflichtet, die einzelnen (Personal-) Entscheidungen so vorzu-nehmen, dass hieraus kein Schaden für die Gemeinde entsteht, sondern er muss dies auch für die gesamte Personalwirtschaft der Gemeinde gewährleisten.
Hierzu gehört, dass bei Stellenbewertungen neben einer Prüfung der Beschreibungen auch z.B. zwingend ein Quervergleich der Bewertungsergebnisse erfolgt. D.h. es muss ein Vergleich der Bewertungsergebnisse untereinander auf Plausibilität / Schlüssigkeit und der Abgleich des Bewertungsniveaus für die Stadt Sundern im Vergleich mit anderen (nach Größe und Struktur) vergleichbaren) Städten erfolgen.
Zum derzeitigen Verfahren
Die nicht plausiblen Bewertungsergebnisse habe ich Anfang 2019 gegenüber der damaligen Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung angesprochen. Eine Prüfung war vorgesehen, konnte jedoch aufgrund der seit dem 01.04.2019 vakanten Leitungsstelle und der personellen Ausstattung der örtlichen Rechnungsprüfung nicht erfolgen.
Nach wiederholten Hinweisen durch mich und durch die ehemalige Beigeordnete gegenüber dem Bürgermeister zur Unrechtmäßigkeit von beabsichtigten Stellen-Höherbewertungen habe ich mich schließlich am 21.11.2019 schriftlich hinsichtlich einer Abteilungsleitungsstelle an den Fachbereich 1 und den Bürgermeister gewandt. Hierbei habe ich mir gegenüber dem Bürgermeister nochmals eine Information von Prüfinstanzen und des Rates vorbehalten.
Nach mehreren Erörterungen im Verwaltungsvorstand habe ich seit Mitte Februar 2020 keine Information mehr zu meiner Eingabe und zur Thematik erhalten. Im Zusammenhang mit der mir vom Dienststellenleiter erklärten Nichtexistenz des Verwaltungsvorstandes nach GO NRW stand nach der Entlassung der Beigeordneten zum 31.03.2020 aus meiner Sicht zu befürchten, dass in der gesamten Angelegenheit der Stellenbewertungen nichts mehr geklärt würde. Vor diesem Hintergrund habe ich mich deshalb an Sie als oberste Dienstbehörde gewandt und die Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Prüfung eingeschaltet.
Die Veröffentlichung oder Weitergabe meines Schreibens vom 04.05.2020 an Nichtberechtigte wurde von mir nicht veranlasst oder durchgeführt. Gleiches gilt für meine ausschließlich an die Aufsichtsbehörde gerichtete Beschwerde vom 20.04.2020.
Darstellungen der Vorlagen Nr. 1102/IX, 1097/IX und 1097/IX,1. Erg.:
Mit den Vorlagen Nr. 1097/IX und der 1. Erg. wird die Thematik Stellenbewertungen nunmehr als „Personalangelegenheiten / Anschreiben der Kämmerin“ bezeichnet und im nichtöffentlichen Teil dem Rat zur Information gegeben.
Die Vorlage Nr. 1102/IX für den öffentlichen Teil stellt kurz allgemeine Punkte zu Stellenbewertungen dar, geht aber nicht auf die o.a. Aspekte und die Richtigkeit der Stellenbewertungen im Rahmen der Gesamtstruktur (Verwaltung, Bewertung, Quervergleich) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze und der Haushaltssicherung der Stadt Sundern ein.
Zu allen drei vorliegenden Vorlagen sind fachlich und inhaltlich folgende Punkte anzumerken:
Verantwortlich für das Verfahren und die ordnungsgemäße Durchführung sachgerechter Stellenbewertungen ist der Bürgermeister als Dienststellenleiter. Eine Beantwortung der Bewertungs.- und Verfahrensfragen gegenüber dem Rat sollte demnach auch durch ihn bzw. durch beauftragte fachlich kompetente und nicht selbst involvierte Fachkräfte erfolgen.
Die Vorlagen basieren erkennbar fast ausschließlich auf Stellungnahmen, die von den Inhabern der genannten Stellen oder von betroffenen Vorgesetzten abgegebenen wurden. Hierdurch entsteht der absolut falsche Eindruck, dass die jeweiligen Stelleninhaber oder andere Mitarbeiter/Innen die Bewertungen (mit) zu verantworten haben.
Die mit meinem Schreiben angezeigte Sachthematik wird durch diese Vorgehensweise fälschlicherweise zur „Personalangelegenheit“. Des Weiteren wird eine objektive Klärung der eigentlichen Fragen durch diese Vorgehensweise maßgeblich beeinträchtigt bzw. in Frage gestellt. Eine sachgerechte Bewertung der Stellen muss – wie in den Vorlagen ausgeführt – unabhängig vom (evtl.) jeweiligen Stelleninhaber erfolgen. Die Stelle wird bewertet, nicht der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin. Subjektive Merkmale dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Stellen dürfen auch nicht auf (potentielle) Stelleninhaber zugeschnitten und bewertet werden. Eine sachgerechte Bewertung setzt deshalb auch voraus, dass (potentielle) Stelleninhaber und Vorgesetzte nicht an der Bewertung beteiligt sind.
Nach den Vorgängen waren jedoch hier erkennbar Stelleninhaber und Vorgesetzte an den jeweiligen Bewertungsverfahren beteiligt. Bereits dadurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Interessen berücksichtigt wurden und keine sachgerechten Bewertungen erfolgten.
Für eine objektive Beurteilung, ob die Bewertungen sachgerecht und richtig sind, können die Stellung-nahmen der Stelleninhaber nicht verwertet werden.
Allerdings geben sie in diesem Fall Aufschluss über die einzelnen Vorgehensweisen und die Vorgänge in den Bewertungsverfahren.
Auf die Darstellungen der nichtöffentlichen Vorlagen kann ich an dieser Stelle nur in den Bereichen ein-gehen, die sich nicht auf Personen und personenbezogene Sachverhalte beziehen.
Generell möchte ich hier folgende Punkte klarstellen und anmerken:
Zustimmung durch Personalrat und Gleichstellung:
Die ausdrücklichen Hinweise auf die Zustimmung durch Personalrat und Gleichstellung sind in diesem Zusammenhang irreführend. Bei Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen besteht keine Beteiligungs- und Zustimmungspflicht des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten. Die angeführten Zustimmungen können damit nicht die Richtigkeit der Bewertung der Stellen bestätigen.
Zur Thematik der notwendigen Plausibilitätsprüfung für Stellenbeschreibungen vor (interner oder externer) Bewertung hat es ein eingehendes Gespräch mit dem Personalrat und dem Verwaltungsvorstand nach § 70 GO NRW am 28.11.2019 gegeben, in dem auf die Notwendigkeit der Kontrolle durch das Personalmanagement zur Vermeidung von nicht plausiblen und unrichtigen Stellenbewertungen hingewiesen wurde.
Tarifrecht / Haushaltsrecht
Die Hinweise und Stellungnahmen zum Vorrang des Tarifrechts vor dem Haushaltsrecht beziehen sich auf die Zulässigkeit von Stellenbesetzungen nach Stellenplan, jedoch nicht auf die Richtigkeit der Stellenbewertung.
Plausibilitätsprüfung/Quervergleich
Die Aufgabe der Plausibilitätsprüfung von Stellenbeschreibungen vor Stellenbewertung (und des Quervergleichs nach Stellenbewertung) liegt bei der Abteilung 1.2, nicht bei der Abteilung Organisation.
Fachbereich 1
Die Aufgaben der Fachbereichsleitung 1 wurden zu keinem Zeitpunkt stellvertretend oder kommissarisch durch die Abteilungsleitung 1.2 wahrgenommen. Der Fachbereich 1 wurde seit dem 19.11.2015 entweder stellvertretend durch die Abteilungsleitung 1.3/1.4 oder zeitweise kommissarisch durch die Fachbereichsleitung 2 sowie zeitweise durch die Abteilungsleitung 5.1 geleitet.
Personalverantwortung
Die fachliche Personalverantwortung liegt bei den Fachbereichsleitungen, nicht bei den Abteilungsleitun-gen. Die disziplinarische Personalverantwortung liegt beim Bürgermeister.
Fachbereichsleitung 3 / Beigeordnete/e
Zum Zeitpunkt der Stellenbeschreibung für die Fachbereichsleitung 3 war die beabsichtigte Versetzung des damaligen Beigeordneten in den Ruhestand bereits bekannt. Hierüber wurde im Haupt- und Finanz-ausschuss und im Rat am 27.04.2017 und am 11.05.2017(Vorlage Nr. 561/IX) informiert. Bekannt war zu dem Zeitpunkt auch, dass für die Verwaltung wiederum eine Beigeordnetenstelle (für den Fachbereich 1) vorgesehen wurde. Für den Stellenplan- und den Haushaltsplanentwurf 2018 wurde die Bewertung der Stelle mit EG 12 TVöD angegeben.
Dienstpostenbeschreibungen
Fachbereichsleitungen Eine Höherbewertung der Dienstpostenbeschreibungen für Fachbereichsleitungen aufgrund von „Teil-nahmen am erweiterten Verwaltungsvorstand“ ist nicht nachvollziehbar, da dies nicht zu einer Mithaftung und Verantwortung führt.
Alle Angaben zu Gesprächen und zu erbrachten Leistungen / Tätigkeiten, die für Stellenbewertungen relevant sind, bedürfen der konkreten Nachweise. Auf weitere Aspekte der Stellungnahmen können nur nichtöffentlich eingegangen werden.
Anlagen 4 und 6 zur Vorlage Nr. 1097/IX
Mit den Anlagen wurden Ausdrucke von zwei persönlichen Mails der Kämmerin vom 21.11.2019 und vom 09.12.2019 an die seinerzeitige Beigeordnete und Fachbereichsleiterin 1 vorgelegt. Die Mails wurden ohne Wissen der Kämmerin und der Beigeordneten aus dem bis zum 31.03.2020 bestehenden persönlichen Outlook-Account der Beigeordneten ausgedruckt und mit der Vorlage weitergeleitet. Das Sekretariat der Beigeordneten hatte für Terminkoordinierungen einen Zugriff auf den Account für den Fall von urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheiten.
Zu den genannten Zeitpunkten war die Beigeordnete weder urlaubs- noch krankheitsbedingt außer Dienst. Dies war nur vom 17.02.2020 – 31.03.2020 der Fall.
Es gab ausdrücklich keine Zustimmung der Beigeordneten, Mails aus ihrem persönlichen Outlook-Account nachträglich an weitere Mitarbeiter/-innen der Stadt Sundern weiterzuleiten, auszudrucken, zur Kenntnis zu geben oder mit Vorlagen zu veröffentlichen bzw. vorzulegen.
Die ehemalige Beigeordnete und die Kämmerin erwarten, dass im Rat die mögliche Datenschutzverletzung thematisiert wird und der Bürgermeister der Stadt Sundern zur Aufklärung aufgefordert wird. Insbesondere wird um Aufklärung gebeten, durch wen und in wessen Auftrag diese Mails weitergeleitet und zur Vorlage gegeben wurden. Darüber hinaus bittet die ehemalige Beigeordnete um Aufklärung, ob und welche weiteren Mails aus ihrem persönlichen Outlook-Account ohne ihr Wissen und ohne ausdrückliche Zustimmung weitergeleitet, ausgedruckt oder Dritten zur Kenntnis gegeben wurden. Die ehemalige Bei-geordnete hat der Kämmerin gegenüber schriftlich ihr ausdrückliches Einverständnis dazu gegeben, dass die v.g. Thematik im öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 28.05.2020 erörtert werden darf. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass jedes Ratsmitglied, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Stadt Sundern sowie sonstige Dritte, die mit der ehemaligen Beigeordneten in ihrer Amtszeit per Mail kommuniziert haben, darüber informiert werden sollten, dass nachträgliche Zugriffe sowie Weiterleitungen ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung erfolgen und somit mögliche Verletzungen des Datenschutzes denkbar sind. Eine Aufklärung dieser Vorgänge steht daher nicht nur im persönlichen Interesse der ehe-maligen Beigeordneten, sondern auch im öffentlichen Interesse.
Mit den Informationsvorlagen 1102/IX, 1097/IX und 1. Erg. und den beigefügten Stellungnahmen werden die Fragen nach der Richtigkeit der Bewertungen der genannten Stellen und der darauf basierenden Eingruppierungen nicht beantwortet.
Die dargestellten Vorgänge werfen darüber hinaus die Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Bewertungsverfahren und nach der Richtigkeit der betreffenden und weiterer Stellenbewertungen seit 2017 auf, da es offenkundig auch um personenbezogenen Interessen und nicht nur um die sachbezogene Bewertung der Aufgaben ging.
Abschließend möchte ich anmerken, dass zwischenzeitlich eine weitere Stellenausschreibung mit Angabe einer nicht plausiblen Bewertung durchgeführt wurde. Auf meinen Hinweis zur Bewertung habe ich nur die Mitteilung erhalten, dass dies die Bewertung der externen Bewertungskommission sei.
Dieser Vorgang und die mit den Vorlagen Nr. 1097/IX vorgelegten Stellungnahmen lassen vermuten, dass in der Thematik keine Klärung beabsichtigt ist.
Ist doch ganz klar, das der Herr Bürgermeister kein Interesse an einer Aufklärung der gesamten Thematik hat, denn er kann ja weiterhin nachts gut schlafen wie ein Baby. Waren ja seine Worte. Es passiert wie immer, NICHTS! Vom Landrat erfährt man keinerlei Stellungnahme. Sehr komisch. Da laufen Strafanzeigen gegen das Oberhaupt der Stadt Sundern, und es wird mit ihm munter Wahlkampf betrieben, als sei nichts passiert. Wie die 1. Beigeordnete und die total verantwortungsvolle Kämmerin behandelt wurden und wie sie jetzt dargestellt werden, ist das allerletzte. Vorwürfe seien nicht berechtigt und haltlos! Da werden auch noch allen ernstes diese beiden Frauen mit ihren umfassenden unglaublichen Stellungnahmen in Frage gestellt. Und das u.a. auch noch von ihrem eigenen Chef der versucht den Spieß unverschämterweise umzudrehen. Wie schon seit vielen Jahren, werden wir brave Bürger und fleißige Steuerzahler aus Sundern für dumm verkauft
Die Stadtkämerin hat das zu Protokoll gegeben was Sie auch musste.
Ansonsten viel Kaos, und Untätigkeit
Mit freundlichen Grüßen