Umweltminister ordnet Rückbau der Alt-Deponie Lattenberg an

Der größ­te Scha­dens­fall ereig­ne­te sich 1988, bei dem rund 25.000 Kubik­me­ter abrutsch­ten. Eine Belas­tung der Ruhr konn­te sei­ner­zeit noch ver­hin­dert wer­den. Nach die­sem Abrut­schen wur­den bereits wei­te­re Siche­rungs­maß­nah­men, wie die Errich­tung eines Fang­damms und eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Stand­si­cher­heit umge­setzt. Bis­her hat­ten Gut­ach­ten stets erge­ben, dass die Stand­si­cher­heit gege­ben sei. Unter­su­chun­gen der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg aus 2015 und des Lan­des­be­trie­bes Wald und Holz Nord­rhein-West­fa­len aus 2016 kamen hin­ge­gen zu dem Schluss, dass die Stand­ort­si­cher­heit nicht mehr gewähr­leis­tet ist. Im März waren die Wan­der­we­ge gesperrt wor­den. Das Umwelt­mi­nis­te­ri­um lei­te­te in Über­ein­stim­mung mit den betei­lig­ten Behör­den das Ver­fah­ren zum Rück­bau ein.

Mehrere Jahre und zweistelliger Millionenbetrag

Der Staats­se­kre­tär hat wei­te­re kon­kre­te maß­nah­men angekündigt:

  • Rück­bau
    Der Rück­bau wird durch den Lan­des­be­trieb Wald und Holz Nord­rhein-West­fa­len als Eigen­tü­me­rin des Gelän­des in Auf­trag gege­ben. Der Rück­bau der Alt-Abla­ge­rung wird meh­re­re Jah­re dau­ern und die Kos­ten wer­den im zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich lie­gen. Die damals für die Errich­tung die­ser in jeder Hin­sicht tech­nisch unzu­läng­li­chen Lager­stät­te ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen, Fir­men und Insti­tu­tio­nen sind nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand nicht mehr haft­bar zu machen. Mög­li­che Regress­an­sprü­che wer­den aber unab­hän­gig davon noch ein­mal geprüft.
  • Betre­tungs­ver­bot
    Das Betre­tungs­ver­bot für das Are­al der Alt-Abla­ge­rung Lat­ten­berg wird ausgeweitet.
  • Früh­warn­sys­tem
    Schon in den letz­ten Jah­ren wur­den die Was­ser­stands­li­ni­en in regel­mä­ßi­gen Abstän­den unter­sucht. Die­se Prüf­fre­quenz wird nun noch ein­mal erhöht und dar­auf auf­bau­end ein Früh­warn­sys­tem instal­liert, um bei aku­ter Gefah­ren­la­ge die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner der im Abfluss­be­reich lie­gen­den Bebau­ung infor­mie­ren zu können.
  • Abpum­pen
    Um die Was­ser­mas­sen in der Alt­ab­la­ge­rung zu redu­zie­ren wird geprüft, ob Anla­gen instal­liert wer­den sol­len, die das Abpum­pen ermög­li­chen, um das Errei­chen kri­ti­scher Was­ser­stän­de zu vermeiden.
  • Siche­rungs­maß­nah­men Dar­über hin­aus wer­den der­zeit wei­te­re Maß­nah­men geprüft, etwa der Schutz von Gebäu­den und Men­schen durch die Ein­rich­tung einer Prall­wand. Ein Gut­ach­ten zu mög­li­chen wei­te­ren Siche­rungs­maß­nah­men wird in den nächs­ten Wochen erwartet.

„Der Land­tag wur­de heu­te durch einen Bericht des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums über die ein­ge­lei­te­ten Maß­nah­men infor­miert. Über den wei­te­ren Fort­gang wer­den die zustän­di­gen Behör­den die Öffent­lich­keit infor­mie­ren“, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung des Umweltministeriums.

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