Sundern. Bürgermeister Ralph Brodel hat in der Monatspressekonferenz das im August vorigen Jahres neu eingeführte System der Elternbeiträge für die Kindergärten verteidigt. „Die neue Regelung ist gerecht. Nur 8,3 Prozent der Kinder müssen mehr zahlen als vorher, wenn das nicht sozial ist, dann weiß ich es nicht!“, sagte Brodel mit Blick auf die eingegangenen Widersprüche und Klagen. Fachbereichsleiter Martin Hustadt berichtete, dass 46 Familien Widerspruch eingelegt und 19 bereits Klage eingereicht haben. Und fügte hinzu: „Wir reden hier nur über Spitzenverdiener.“
688 Euro Höchstbeitrag für Spitzenverdiener
Sundern hatte im Vorjahr ein bislang in Deutschland einmaliges System eingeführt, das zu einer bislang nicht gekannten Beitragsgerechtigkeit führen sollte. Dabei wurde die landläufig bisher übliche Einordnung der Eltern in nach Einkommen gestaffelte Beitragsgruppen durch eine individuelle Berechnung für jeden Einzelfall abgelöst. Zudem wurde die Deckelung der Beiträge deutlich nach oben verschoben, so dass jetzt Familien mit Einkommen von 90.000 bis zur neuen Obergrenze von 150.000 Euro brutto im Jahr höher belastet werden. Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 150.000 Euro müssen deshalb jetzt bei 40 gebuchten Wochenstunden 688 Euro Beitrag pro Monat bezahlen.
Über 45 Prozent beitragsbefreit
Derzeit sind 396 der 871 Kindergartenkinder in Sundern beitragsbefreit. „Das sind 45,5 Prozent“, so Hustadt. Einen kostenlosen Kindergartenplatz haben laut Gesetz alle Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Freiwillig verzichtet die Stadt Sundern auch auf Elternbeiträge für die jüngeren Geschwisterkinder. Das gilt auch, wenn das ältere Geschwisterkind im beitragsbefreiten letzten Kindergartenjahr ist. Und für 137 Kinder müssen keine Beiträge gezahlt werden, weil das Einkommen der Eltern zu gering ist. Die Grenze dafür hat die Stadt Sundern auf 24.000 Euro im Jahr festgesetzt. 61,5 Prozent der Familien zahlten laut Hustadt jetzt geringere Beiträge als im Kindergartenjahr davor, bei 23,8 Prozent seien sie gleich geblieben.
Entscheidung erst beim OVG erwartet
Hustadt rechnet damit, dass die Klagen erst im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden werden, was dauern werde. Was den Ausgang betreffe, sei er zuversichtlich, auch wenn man sich auf juristischen Neuland bewege. Um das Prozessrisiko abzudecken, seien sicherheitshalber allerdings 100.000 Euro im Haushalt eingestellt. Ein wesentliches Argument der Kläger, die sich fast alle von einer Hamburger Spezial-Kanzlei vertreten lassen, sei, dass die Elternbeiträge höher seien als die tatsächlichen Kosten für den Kindergartenplatz. „Das können wir leicht widerlegen!“, so Hustadt.
Eine Antwort
Haben kommt eben nicht von geben. Unerträglich dieses asoziale Verhalten einiger Familien …