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Trotz Klagen: Bürgermeister hält KiTa-Beiträge für sozial und gerecht

Über 45 Pro­zent der Sun­dern Kin­der­gar­ten-Kin­der sind von Bei­trä­gen befreit. (Sym­bol-Foto: Hele­ne Sou­za / pixelio.de)

Sun­dern. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del hat in der Monats­pres­se­kon­fe­renz das im August vori­gen Jah­res neu ein­ge­führ­te Sys­tem der Eltern­bei­trä­ge für die Kin­der­gär­ten ver­tei­digt. „Die neue Rege­lung ist gerecht. Nur 8,3 Pro­zent der Kin­der müs­sen mehr zah­len als vor­her, wenn das nicht sozi­al ist, dann weiß ich es nicht!“, sag­te Bro­del mit Blick auf die ein­ge­gan­ge­nen Wider­sprü­che und Kla­gen. Fach­be­reichs­lei­ter Mar­tin Hustadt berich­te­te, dass 46 Fami­li­en Wider­spruch ein­ge­legt und 19 bereits Kla­ge ein­ge­reicht haben. Und füg­te hin­zu: „Wir reden hier nur über Spitzenverdiener.“

688 Euro Höchstbeitrag für Spitzenverdiener

Sun­dern hat­te im Vor­jahr ein bis­lang in Deutsch­land ein­ma­li­ges Sys­tem ein­ge­führt, das zu  einer bis­lang nicht gekann­ten Bei­trags­ge­rech­tig­keit füh­ren soll­te. Dabei wur­de die land­läu­fig bis­her übli­che Ein­ord­nung der Eltern in nach Ein­kom­men gestaf­fel­te Bei­trags­grup­pen durch eine indi­vi­du­el­le Berech­nung für jeden Ein­zel­fall abge­löst. Zudem wur­de die Decke­lung der Bei­trä­ge deut­lich nach oben ver­scho­ben, so dass jetzt Fami­li­en mit Ein­kom­men von 90.000 bis zur neu­en Ober­gren­ze von 150.000 Euro brut­to im Jahr höher belas­tet wer­den. Eltern mit einem Jah­res­ein­kom­men von über 150.000 Euro müs­sen des­halb jetzt bei 40 gebuch­ten Wochen­stun­den 688 Euro Bei­trag pro Monat bezahlen.

Über 45 Prozent beitragsbefreit

Der­zeit sind 396 der 871 Kin­der­gar­ten­kin­der in Sun­dern bei­trags­be­freit. „Das sind 45,5 Pro­zent“, so Hustadt. Einen kos­ten­lo­sen Kin­der­gar­ten­platz haben laut Gesetz alle Kin­der im letz­ten Kin­der­gar­ten­jahr vor der Ein­schu­lung. Frei­wil­lig ver­zich­tet die Stadt Sun­dern auch auf Eltern­bei­trä­ge für die jün­ge­ren Geschwis­ter­kin­der. Das gilt auch, wenn das älte­re Geschwis­ter­kind im bei­trags­be­frei­ten letz­ten Kin­der­gar­ten­jahr ist. Und für 137 Kin­der müs­sen kei­ne Bei­trä­ge gezahlt wer­den, weil das Ein­kom­men der Eltern zu gering ist. Die Gren­ze dafür hat die Stadt Sun­dern auf 24.000 Euro im Jahr fest­ge­setzt. 61,5 Pro­zent der Fami­li­en zahl­ten laut Hustadt jetzt gerin­ge­re Bei­trä­ge als im Kin­der­gar­ten­jahr davor, bei 23,8 Pro­zent sei­en sie gleich geblieben.

Entscheidung erst beim OVG erwartet

Hustadt rech­net damit, dass die Kla­gen erst im Beru­fungs­ver­fah­ren vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt ent­schie­den wer­den, was dau­ern wer­de. Was den Aus­gang betref­fe, sei er zuver­sicht­lich, auch wenn man sich auf juris­ti­schen Neu­land bewe­ge. Um das Pro­zess­ri­si­ko abzu­de­cken, sei­en sicher­heits­hal­ber aller­dings 100.000 Euro im Haus­halt ein­ge­stellt. Ein wesent­li­ches Argu­ment der Klä­ger, die sich fast alle von einer Ham­bur­ger Spe­zi­al-Kanz­lei ver­tre­ten las­sen, sei, dass die Eltern­bei­trä­ge höher sei­en als die tat­säch­li­chen Kos­ten für den Kin­der­gar­ten­platz. „Das kön­nen wir leicht wider­le­gen!“, so Hustadt.

 

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Eine Antwort

  1. Haben kommt eben nicht von geben. Uner­träg­lich die­ses aso­zia­le Ver­hal­ten eini­ger Familien …

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