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Tipp für Verbraucher: Höhere Zuschüsse für eine neue Heizung

Neheim. Wer sei­ne alte Hei­zung ersetzt, kann seit Anfang des Jah­res höhe­re Zuschüs­se erhal­ten: Fast die Hälf­te der Kos­ten fürs neue Heiz­sys­tem über­nimmt der Staat im güns­tigs­ten Fall – der Höchst­satz liegt bei 45 Pro­zent. Die erhält aller­dings nur, wer bis­lang mit Öl heizt und künf­tig kom­plett auf erneu­er­ba­re Ener­gien setzt. „Grün ist Trumpf bei den neu­en Hei­zungs­för­de­run­gen aus dem Kli­ma­pa­ket“, sagt Cars­ten Peters, Ener­gie­be­ra­ter der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW.

„Ohne erneu­er­ba­re Ener­gien gibt es kei­ne Zuschüs­se mehr. Wel­che Hei­zung aber die bes­te Alter­na­ti­ve zu rei­nen Öl- und Gas­sys­te­men ist, hängt von den Rah­men­be­din­gun­gen ab. Das soll­te man im Ein­zel­fall genau prü­fen und nicht nur auf die maxi­ma­le För­de­rung abzie­len.“ Er hat eini­ge aktu­el­le Punk­te rund um den Hei­zungs­aus­tausch zusammengestellt:

Gut pla­nen, aber nicht zu lan­ge zögern: Wer erst nach 2002 in sein Eigen­heim gezo­gen ist, soll­te eine alte Hei­zung ohne Brenn­wert- oder Nie­der­tem­pe­ra­tur­tech­nik erset­zen, bevor sie 30 Jah­re alt ist. Dann gilt näm­lich eine gesetz­li­che Aus­tausch­pflicht – und damit ist jeg­li­che För­de­rung ausgeschlossen.

Indi­vi­du­el­le Hil­fe bei der Vor­be­rei­tung eines Hei­zungs­aus­tauschs oder einer Dämm­maß­nah­me und Tipps zu För­der­mit­teln gibt es bei der Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind mög­lich unter Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW, Bera­tungs­stel­le Arns­berg, Burg­str. 5, 59755 Arns­berg, Tel. 02932/51097–05, Mail: „arnsberg.energie@verbraucherzentrale.nrw“, Alter­na­tiv unter Tel. 0211 / 33 996 555 sowie unter „www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung“.

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