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Tipp der Verbraucherzentrale – Rechte bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le infor­miert über Rech­te bei Indi­vi­du­el­len Gesund­heits­leis­tun­gen (IGeL). (Foto: VZ NRW/adpic)

Was tun, wenn man in einer Arzt­pra­xis eine Zusatz­leis­tung ange­bo­ten bekommt, die pri­vat zu bezah­len ist? Soll man zustim­men oder darf man ableh­nen? Tat­säch­lich haben Patient:innen bei soge­nann­ten Indi­vi­du­el­len Gesund­heits­leis­tun­gen (IGeL) kla­re Rech­te. „Nie­mand muss sich sofort ent­schei­den“, sagt Petra Gol­ly Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le Arns­berg. Die Fra­ge nach Nut­zen und Scha­den ist wich­tig, eben­so die wirt­schaft­li­che Aufklärung:

Weiterführende Infos und Links

Mehr über die Prei­se bei Indi­vi­du­el­len Gesund­heits­leis­tun­gen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/11693
Zehn Tipps für Patient:innen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/11695

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW)

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