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Tiggesplatz-Diskussion: WiSu fordert Bürgerversammlung

der Düs­sel­dor­fer Pro­jekt­ent­wick­ler ITG hat kein Inter­es­se mehr an der Sun­derner Innen­stadt­ent­wick­lung rund um den Tig­ges­platz. (Foto: oe)

Sun­dern. Auch die WiSu-Rats­frak­ti­on hat sich zum The­ma Tig­ges-Platz geäu­ßert. „Wir erwar­ten die Ein­be­ru­fung einer Bür­ger­ver­samm­lung,“ schreibt Frak­ti­ons­chef Hans Klein in einer Pres­se­mit­tei­lung und gibt einen Vier-Punk­te-Fahr­plan vor.

„Da werden Erinnerungen wach“

„Da wer­den Erin­ne­run­gen wach“, so Klein. „Schon 2014 ver­such­ten der dama­li­ge Bür­ger­meis­ter und  die Ver­wal­tung den Bür­gern in Sun­dern schlicht­weg das Frei­bad­ge­län­de in Ame­cke unter dem Hin­tern weg ver­scher­beln. Für 7,50 Euro pro Qua­drat­me­ter in bes­ter Lage Süd­west mit See­sicht. Die­ses Vor­ha­ben konn­te noch recht­zei­tig gestoppt wer­den.“ Damals habe die Ver­wal­tung ver­sucht, ihr Vor­ge­hen damit zu begrün­den, dass laut Sat­zung des Rates Grund­stücks­an­ge­le­gen­hei­ten im nicht­öf­fent­li­chen Teil der Rats­sit­zun­gen zu behan­deln sei­en. Die WiSu habe damals ihren Fach­an­walt kon­tak­tiert und fol­gen­de Aus­kunft erhalten:

„Grund­stücks­ver­käu­fe von wesent­li­chem Umfang  aus Städ­ti­schen Besitz sind grund­sätz­lich zunächst öffent­lich zu erör­tern. Erst danach dür­fen der eigent­li­che Ver­kauf und die Details im nicht­öf­fent­li­chen Teil einer Sit­zung des Rates beschlos­sen wer­den . Jede ande­re Vor­ge­hens­wei­se wider­spricht dem demo­kra­ti­schen Grundgedanken.“

Faire demokratische Vorgehensweise

Die rich­ti­ge fai­re Vor­ge­hens­wei­se bei einem beab­sich­ti­gen Ver­kauf des Tig­ges­plat­zes hät­te nach Auf­fas­sung der WiSu fol­gen­der­ma­ßen ablau­fen müssen:

  1. Infor­ma­ti­on der Bür­ger über das geplan­te Ein­zel­han­dels­ob­jekt und den damit ver­bun­de­nen Ver­kauf des Tiggesplatzes
  2. Ein­be­ru­fung einer Bür­ger­ver­samm­lung und öffent­li­che Diskussion.
  3. Nach der Bür­ger­dis­kus­si­on erfolgt die Erör­te­rung des Bau­vor­ha­bens im zustän­di­gen Aus­schuss für Stadtentwicklung.
  4. Soll­te der Aus­schuss Stadt­ent­wick­lung dem Bau­vor­ha­ben zustim­men, erst dann darf im Haupt­aus­schuss der Ver­kauf beschlos­sen wer­den und dies dann auch im nicht­öf­fent­li­chen Teil.

„Das ist der Weg. So wer­den mün­di­ge Bür­ger in die Ent­wick­lung und Gestal­tung ihrer Stadt mit ein­be­zo­gen“, so Hans Klein.

Grundsätzliche Fragen beantworten

Grund­sätz­li­che Fra­gen müs­sen zunächst beant­wor­tet wer­den, so WISU-Rats­mit­glied Die­ter Lat­zer:  „Wol­len wir den Tig­ges­platz gene­rell auf­ge­ben? Benö­ti­gen wir in der Innen­stadt trotz Leer­stand 1000 Qua­drat­me­ter zusätz­li­che Ein­zel­han­dels­flä­che? Kann solch ein Objekt über­haupt erstellt wer­den, wenn 18 jetzt vor­han­de­ne Park­plät­ze in der Innen­stadt abge­baut wer­den und die erfor­der­li­chen 25 neu­en Park­plät­ze nicht erstellt werden?“

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung WiSu-Ratsfraktion)

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