Kreis. Die diesjährige Jägerprüfung wird am Montag, 24. August im Hochsauerlandkreis nachgeholt werden. Die bereits erteilten Zulassungen sowie Ablehnungen behalten Ihre Gültigkeit. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Schießprüfung
Sofern noch freie Kapazitäten bestehen, können weitere Anmeldungen erfolgen. Diese Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis Mittwoch, 24. Juni, an den Hochsauerlandkreis, Untere Jagdbehörde, Steinstraße 27, 59872 Meschede zu richten. Dem Antrag sind Nachweise über die Ausbildung zur kundigen Person nach der EU-Hygieneverordnung und über die Ausbildung an der Kurzwaffe sowie der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro beizufügen.
Prüfungsgebühr
Weitere Informationen sind im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Jagdwesen) oder unter der Telefonnummer 0291/94–1366 erhältlich.