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Telefonbetrug: Bankmitarbeiter verhindert Schlimmeres

Vor allem älte­re Mit­bür­ger haben ver­mehrt fal­sche Poli­zei am Tele­fon. (Foto: Polizei)

Arns­berg. „Lei­der ver­su­chen es Betrü­ger immer wie­der! Sie geben sich am Tele­fon als Poli­zis­ten aus und gau­keln die unter­schied­lichs­ten Geschich­ten vor. Tat­säch­lich wol­len sie aber nur an das Geld ihrer Opfer“, so Poli­zei­spre­cher Hol­ger Glare­min, nach­dem im Lau­fe des Don­ners­tags in Arns­berg min­des­tens sechs älte­re Mit­bür­ger ange­ru­fen wur­den. Ein oder auch meh­re­re Män­ner gaben sich am Tele­fon als Poli­zei­be­am­te aus. Angeb­lich wäre es in der Nach­bar­schaft zu einem Ein­bruch gekom­men. Im wei­te­ren Gesprächs­ver­lauf frag­ten die Täter gezielt nach den finan­zi­el­len Verhältnissen.

Hoher fünfstelliger Betrag

„Die meis­ten Ange­ru­fe­nen reagier­ten rich­tig. Sie been­de­ten das Gespräch und infor­mier­ten die rich­ti­ge Poli­zei“, so Glare­min. Eine 82-jäh­ri­ge Frau wur­de aller­dings der­art durch die Betrü­ger mani­pu­liert, dass sie zu ihrer Haus­bank ging. Hier woll­te sie einen hohen fünf­stel­li­gen Betrag abhe­ben. Dank eines auf­merk­sa­men Bank­mit­ar­bei­ters konn­te ein Scha­den für die Senio­ren ver­hin­dert wer­den. Gemein­sam wur­de die ech­te Poli­zei informiert.

Tipps der Polizei

Mit die­sen Tipps der Poli­zei kön­nen Sie sich vor Trick­be­trü­gern schützen:

  • Rufen Sie beim gerings­ten Zwei­fel die ech­te Poli­zei unter dem  Poli­zei­ruf 110 an.
  • Infor­mie­ren Sie Ihre Fami­lie, Freun­de oder gute Nach­barn über  den Anruf.
  • Für Betrü­ger ist es ein gerin­ger Auf­wand die Tele­fon­num­mer als  110 oder eine ande­ren Behör­den­num­mer erschei­nen zu las­sen. Die  ech­te Poli­zei über­trägt nie­mals die Poli­zei­ruf 110 auf das ange­ru­fe­ne Telefondisplay.
  • Geben Sie am Tele­fon nie­mals Details zu Ihren finan­zi­el­len  Ver­hält­nis­sen oder ihre Kon­to­da­ten preis.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder ande­re Wert­ge­gen­stän­de an unbe­kann­te Personen.
  • Las­sen Sie Unbe­kann­te vor Ihrer Woh­nungs­tür: Sie sind  grund­sätz­lich nicht ver­pflich­tet, jeman­den unan­ge­mel­det in Ihre Woh­nung zu lassen.
  • For­dern Sie von angeb­li­chen Amts­per­so­nen, zum Bei­spiel Poli­zis­ten, den Dienstausweis.

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