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Sunderns Ortsvorsteher Schauerte: „Dem Wunsch der Bürger wird nicht entsprochen“

Sunderns Ortsvorsteher: Hans-Jürgen Schauerte (Foto: privat)
Sun­derns Orts­vor­ste­her: Hans-Jür­gen Schau­er­te (Foto: privat)

Sun­dern. In einem offe­nen Brief an Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del (SPD) zeigt sich Sun­derns Orts­vor­ste­her Hans-Jür­gen Schau­er­te (CDU) „ver­wun­dert“ dar­über, dass bei der Opti­mie­rung der Fuß­gän­ger­über­we­ge (FGÜ) an der Haupt­stra­ße der FGÜ an der Hüt­ten­stra­ße auf­ge­ge­ben wer­den sol­le. In einer Anlie­ger­ver­samm­lung am 19. Okto­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res hät­ten sich die Anwoh­ner für den Erhalt des Über­wegs aus­ge­spro­chen. Ledig­lich einer Ver­schie­bung sei zuge­stimmt wor­den. Dar­über hin­aus hät­ten ins­ge­samt 39 Anwoh­ner im Mai dem Bür­ger­meis­ter eine Unter­schrif­ten­lis­te zum Erhalt des Fuß­gän­ger­über­we­ges über­reicht. Der offe­ne Brief im Wort­laut sowie als PDF-Doku­ment zum Herunterladen:

Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­meis­ter Brodel,

mit Ver­wun­de­rung habe ich die Nie­der­schrift über die Sit­zung des Fach­aus­schus­ses Arbeit und Leben in Sun­dern vom 28.06.2016, Top 7 „Opti­mie­rung der Fuß­gän­ger­über­we­ge (FGÜ) an der Haupt­stra­ße (L 519)“ gele­sen. Hier wird nicht dem Wunsch der Bür­ger ent­spro­chen den Über­weg zu erhal­ten, son­dern dem Vor­schlag der Ver­wal­tung, den Sie als sehr gute Arbeit bezeich­nen, und der SPD Frak­ti­on, den FGÜ an der Hüt­ten­stra­ße aufzugeben.

Zur Sach­la­ge: am 02.09.2015 fand ein Ter­min mit dem Lei­ter des Amtes für Arbeit und Leben und zwei Mit­ar­bei­tern des Ord­nungs­am­tes statt. Hier woll­te man mei­ne Mei­nung zu den Fuß­gän­ger­über­we­gen Sport­platz und Hüt­ten­stra­ße Erhalt oder Auf­ga­be erfra­gen. Ich habe aber hier schon auf die dama­li­ge Pro­ble­ma­tik des FGÜ hin­ge­wie­sen. Die Anla­ge wur­de damals zur Ver­kehr­si­cher­heit errichtet.

Am 19.10.2015 fand eine Anlie­ger­ver­samm­lung zu dem The­ma FGÜ im TUS–Clubheim statt. Es wur­de kri­ti­siert, dass nach der Beschä­di­gung des Mas­tes 2014/ 2015 mit Beleuch­tungs­ein­rich­tung die Anla­ge nicht instand­ge­setzt wur­de. Die Bür­ger wur­den bei ihren Anru­fen bei der Stadt an Stra­ßen NRW ver­wie­sen. Der FGÜ ist somit seit 1,5 Jah­ren nicht mehr verkehrssicher.

Die Anwoh­ner der Hüt­ten­stra­ße wün­schen die­sen Über­weg zu belas­sen, sind aber prin­zi­pi­ell mit der Ver­schie­bung in Rich­tung Ein­fahrt Pen­ny bzw. Ein­gang Viel­ha­ber ein­ver­stan­den. Fer­ner ist zu erwäh­nen, dass auch die Anwoh­ner der Stra­ßen „In der Frei­heit“ und „Buch­weg“ den Über­weg über die Hüt­ten­stra­ße nutzen.

Einen Über­weg bei der Bus­hal­te­stel­le gegen­über Fuß­weg Ein­mün­dung zum Rent­ner­weg zu instal­lie­ren, wird abge­lehnt. Der Weg zum Rent­ner­weg wird auf Grund der Rutsch­ge­fahr bei Regen und im Win­ter auf der Brü­cke kaum genutzt; als Weg zur Innen­stadt ver­mut­lich auch nicht von den spä­te­ren Bewoh­nern des Wohn­pro­jek­tes behin­der­ter und nicht behin­der­ter Men­schen in der Kur­zen Stra­ße. Die­se wer­den auf dem Weg zur Innen­stadt die Fuß­gän­ger­am­pel bei der Spar­kas­se nut­zen und zum Ein­kau­fen den Über­weg Penny/ Viel­ha­ber nutzen.

Da abzu­se­hen war, dass die Mei­nung der Anlie­ger nicht berück­sich­tigt wur­de, hat Lia­ne Wig­ling­hoff von der Hüt­ten­stra­ße eine Unter­schrif­ten­ak­ti­on im Mai die­ses Jah­res durch­ge­führt; hier haben sich 39 Anwoh­ner für den Erhalt der FGÜ aus­ge­spro­chen. Die Lis­te und noch­ma­li­ge Begrün­dung wur­de Ihnen am 17. Mai über­reicht, wo Sie für das Anlie­gen der Bür­ger gro­ßes Ver­ständ­nis hatten.

Sie als Bür­ger­meis­ter haben die Mög­lich­keit die Wün­sche der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu respek­tie­ren. Dies ist nicht gesche­hen. Sie haben sich bedau­er­li­cher­wei­se dage­gen ent­schie­den, wie man nun der Nie­der­schrift ent­neh­men kann. Soll­te es wie der vor Errich­tung der Anla­ge zu Unfäl­len kom­men, was wir alle instän­dig nicht hof­fen, so tra­gen Sie mit Ihren Mit­strei­tern die Ver­ant­wor­tung dafür.

Mit freund­li­chen Grüßen

Hans-Jür­gen Schauerte

Down­load: 2016–07-27_Anschreiben-an-BM-FGUe

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