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Sunderns Hubertus-Schützen sagen Generalversammlung ab

Sun­dern. Nach 2020 kann auch in die­sem Jahr die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung der Schüt­zen­bru­der­schaft St. Huber­tus Sun­dern 1631 e. V. nicht wie gewohnt erfol­gen. Die in Sun­dern auch als „Gene­ral­ver­samm­lung der Schüt­zen“ bekann­te, beschluss­fas­sen­de Ver­samm­lung hat nor­ma­ler­wei­se gemäß der Sat­zung bis Ende des ers­ten Quar­tals eines jeden Jah­res zu erfolgen.

„Die Geschäfts­fä­hig­keit des Vor­stands ist trotz­dem gege­ben, auch wenn es nun zu einem wei­te­ren Male nicht zur Ent­las­tung des geschäfts­füh­ren­den Vor­stands durch die Mit­glie­der kom­men kann“ erklärt der 1. Bru­der­meis­ter und Oberst Marc Pup­pe dazu. „Grund dafür ist eine wegen der Pan­de­mie vom Gesetz­ge­ber zeit­lich bis Ende des Jah­res 2021 befris­te­te Aus­set­zung der Rege­lun­gen des BGB zu ver­eins­recht­li­chen Vor­ga­ben“ führt Pup­pe wei­ter aus. Damit ist für die Fort­füh­rung der Amts­ge­schäf­te die not­wen­di­ge Rechts­si­cher­heit gegeben.

Durch den Vor­stand wur­de trotz­dem eine inof­fi­zi­el­le Ter­min­pla­nung für das Jahr 2021 vor­ge­nom­men, dazu gehört auch ein mög­li­cher Aus­weich­ter­min für die Durch­füh­rung der Mit­glie­der­ver­samm­lung. „Für uns steht der Gesund­heits­schutz unse­rer Mit­glie­der und der Ange­hö­ri­gen des Vor­stands wei­ter­hin im Mit­tel­punkt. Wenn die Pan­de­mie­la­ge und die Vor­ga­ben der Ord­nungs­be­hör­den es wie­der zulas­sen wer­den wir die Gene­ral­ver­samm­lung nach­ho­len“ wird aus den Rei­hen des Vor­stands ergän­zend bekanntgegeben.

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