Sundern: Abfallentsorgung wegen Schneefall verzögert

Müll­ton­nen frei­räu­men: Die Stadt­wer­ke Sun­dern bit­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Abfall­be­häl­ter und Sperr­müll bei Schnee­fall zugäng­lich zu hal­ten, damit die Ent­sor­gung sicher erfol­gen kann. (Foto: Stadt­wer­ke Sundern)

Sun­dern. Auf­grund der aktu­el­len Schnee­wet­ter­la­ge kann die Abfall­ent­sor­gung im Stadt­ge­biet Sun­dern nicht in allen Berei­chen voll­stän­dig durch­ge­führt wer­den. Die Stadt­wer­ke Sun­dern holen die Ent­sor­gung schnellst­mög­lich nach.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den gebe­ten, soweit mög­lich, ihre Abfall­be­häl­ter und den Sperr­müll vom Schnee zu befrei­en und die Stand­or­te frei­zu­hal­ten. Die nach­träg­li­chen Abfuh­ren begin­nen ab sofort. In den noch nicht geleer­ten Berei­chen soll­ten die Behäl­ter bzw. der Sperr­müll ab 6:00 Uhr bereit­ge­stellt wer­den, damit der Inhalt pro­blem­los ent­leert wer­den kann.

Da die Sicher­heit der Müll­wer­ker, Anwoh­nen­den und der ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­men­den abso­lu­te Prio­ri­tät hat, ist das Per­so­nal ange­wie­sen, kei­ner­lei Risi­ko einzugehen.

Die Stadt­wer­ke Sun­dern bedan­ken sich für das Ver­ständ­nis und die Unter­stüt­zung der Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Winterdienst im Stadtgebiet Sundern – Hinweise zur Räum- und Streupflicht

Die Stadt­ver­wal­tung Sun­dern erhält aktu­ell ver­mehrt Rück­mel­dun­gen aus der Bevöl­ke­rung zu nicht geräum­ten Wegen vor pri­va­ten Grund­stü­cken. Daher macht die Stadt noch­mal auf die Räum- und Streu­pflicht aufmerksam:

Um bei den win­ter­li­chen Bedin­gun­gen den Fuß- und Fahr­zeug­ver­kehr abzu­si­chern, gibt es auch im Stadt­ge­biet Sun­dern eine Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen der Stadt­ver­wal­tung und den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern. Die Mit­ar­bei­ten­den der Tech­ni­schen Diens­te sowie exter­ne Win­ter­dienst­leis­ter befrei­en die Fahr­bah­nen nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben und die Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer sind für die Geh­weg­ab­schnit­te vor ihren jewei­li­gen Grund­stü­cken zustän­dig. Dies ist in der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung der Stadt Sun­dern geregelt.

Die Räum- und Streu­pflicht besteht an Wochen­ta­gen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Fei­er­ta­gen ab 9.00 Uhr und bis abends jeweils 20.00 Uhr. Es sei aber auch der Hin­weis gestat­tet, dass es sich bei Nicht­be­ach­tung der Räum­pflicht um Ord­nungs­wid­rig­kei­ten handelt.

Weitere Informationen zum Winterdienst:

https://www.sundern.de/rathaus-buergerservice/pressemeldungen/pressemeldung-detail/winterdienst-im-stadtgebiet-sundern

 

 

 

 

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