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Strafverfahren gegen Stüttgen gegen Geldbuße eingestellt

Gerd Stütt­gen

Arns­berg. Das Straf­ver­fah­ren gegen den Arns­ber­ger Poli­ti­ker Gerd Stütt­gen wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ist gegen Zah­lung einer Geld­bu­ße ein­ge­stellt wor­den. Der auf zwei Tage ange­setz­te Pro­zess vor dem Arns­ber­ger Amts­ge­richt, der reges Inter­es­se der Öffent­lich­keit fand, ende­te am Mon­tag mor­gen bereits nach rund zwei Stunden.

Angeklagter: Verletzung unbeabsichtigt

Der 51-jäh­ri­ge Müsche­der räum­te vor Gericht ein, dass er sei­ne Mut­ter ver­letzt habe, was aller­dings unbe­ab­sich­tigt gewe­sen sei. Der Vor­fall liegt bereits andert­halb Jah­re zurück. Die Mut­ter hat­te eine Straf­an­zei­ge zwi­schen­zeit­lich zurück­ge­zo­gen. Stütt­gen wird eine Geld­bu­ße in Höhe von 5000 Euro an eine cari­ta­ti­ve Ein­rich­tung zahlen.

Landtag und Bürgermeisterkandidat

Gerd Stütt­gen war noch bis zur Wahl im Mai Mit­glied des NRW-Land­tags. In Arns­berg war er lang­jäh­ri­ger Stadt­ver­bands­vor­sit­zen­der der SPD und 2009 sowie 2014 Bür­ger­meis­ter­kan­di­dat der Par­tei. Im Zuge des Ermitt­lungs­ver­fah­rens ver­ließ er die Par­tei. Dem Arns­ber­ger Rat gehört er der­zeit als frak­ti­ons­lo­ses Mit­glied an.

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