Sundern/Arnsberg. Seit Dienstag liegt der Staatsanwaltschaft Arnsberg eine Strafanzeige gegen den Sunderner Bürgermeister Ralph Brodel vor. Das bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg, Oberstaatsanwalt Thomas Poggel auf Anfrage von blickpunkt.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen
Demnach sei die Strafanzeige am 26. Mai bei der Behörde eingangen und werde jetzt bearbeitet. Wer die Anzeige erstattet hat, werde natürlich nicht bekannt gegeben. Bei den mit der Anzeige eingegangenen Unterlagen soll es sich u.a. um das öffentlich gewordenen Schreiben der Stadtkämmerin Ursula Schnelle handeln. Sie hatte in diesem – an die Ratsmitglieder und den Landrat des Kreises gerichteten Schreiben – Vorwürfe wegen wissentlicher Falsch-Eingruppierung von Mitarbeitern aus der Verwaltung im Rathaus durch den Bürgermeister Sundern erhoben.
Anfangsverdacht wird geprüft
Diese Strafanzeige, so Thomas Poggel, werde wie alle anderen behandelt. „Wir prüfen jetzt einen Anfangsverdacht, in diesem Falle u.a. einen Verstoß gegen den § 266 StGB, der Untreue“, so Pressesprecher Poggel weiter. Über die Eröffnung einer Anklage werde zunächst nach Aktenlage entschieden. In etwa zwei Wochen, können die Staatsanwaltschaft bekannt geben, ob ein Verfahren eingeleitet werde, sagte Oberstaatsanwalt Poggel dem blickpunkt. Grundlage für die Arbeit der Staatsanwaltschaft sei, dass ganz allgemein ein Verstoß gegen ein bestehendes Gesetz gegeben sein müsse, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg.
(Text: Frank Albrecht)