Arnsberg. Selbsthilfegruppen in Arnsberg werden nach den „Richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen“ von der Stadt Arnsberg finanziell gefördert. Die Richtlinien beziehen sich ausschließlich auf die finanzielle Förderung von Gruppen und regeln die Voraussetzungen, Inhalte und Formen der Förderungsmöglichkeiten. Diese Unterstützung dient dem Erhalt einer Gruppe, der Neubildung und der Unterstützung der täglichen Arbeit einer Selbsthilfegruppe, teilt die Stadt Arnsberg in einer Pressemeldung mit.
Finanzielle Förderung von Gruppen
Die Anträge auf Förderung sind zu richten an die AKIS im HSK, Clemens-August-Str. 116, 59821 Arnsberg und müssen für das Förderjahr 2020 bis zum 1. Oktober gestellt werden.
Die Richtlinien sowie das Antragsformular sind auf den Internetseiten der AKIS im HSK unter www.arnsberg.de/selbsthilfe zu finden. Informationen gibt es bei der AKIS im HSK, Tel: 02932 / 201‑2270, Fax: 02932 / 201‑2279, E‑Mail: selbsthilfe@arnsberg.de.
(Quelle: Pressestelle Stadt Arnsberg)