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Stichtag für Arnsberger Selbsthilfegruppen: Förderanträge bis 1. Oktober stellen

Arns­berg. Selbst­hil­fe­grup­pen in Arns­berg wer­den nach den „Richt­li­ni­en zur För­de­rung von Selbst­hil­fe­grup­pen“ von der Stadt Arns­berg finan­zi­ell geför­dert. Die Richt­li­ni­en bezie­hen sich aus­schließ­lich auf die finan­zi­el­le För­de­rung von Grup­pen und regeln die Vor­aus­set­zun­gen, Inhal­te und For­men der För­de­rungs­mög­lich­kei­ten. Die­se Unter­stüt­zung dient dem Erhalt einer Grup­pe, der Neu­bil­dung und der Unter­stüt­zung der täg­li­chen Arbeit einer Selbst­hil­fe­grup­pe, teilt die Stadt Arns­berg in einer Pres­se­mel­dung mit.

Finanzielle Förderung von Gruppen

Die Anträ­ge auf För­de­rung sind zu rich­ten an die AKIS im HSK, Cle­mens-August-Str. 116, 59821 Arns­berg und müs­sen für das För­der­jahr 2020 bis zum 1. Okto­ber gestellt werden.

Die Richt­li­ni­en sowie das Antrags­for­mu­lar sind auf den Inter­net­sei­ten der AKIS im HSK unter www.arnsberg.de/selbsthilfe zu fin­den. Infor­ma­tio­nen gibt es bei der AKIS im HSK, Tel: 02932 / 201‑2270, Fax: 02932 / 201‑2279, E‑Mail: selbsthilfe@arnsberg.de.

(Quel­le: Pres­se­stel­le Stadt Arnsberg)

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