Arnsberg. Wegen akuter Steinschlaggefahr muss der Rundweg unterhalb der Mauer der Arnsberger Schlossruine kurzfristig gesperrt und abgesichert werden. Zudem ist es erforderlich, auch den Durchweg unterhalb der Bögen zum Schlossplateau für Fußgänger zu sperren. Der Zugang zum Knappensaal ist davon nicht betroffen. „Mit den Maßnahmen soll verhindert werden, dass Personen zu Schaden kommen“, so Planungsdezernent Thomas Vielhaber am Montag bei einem Vororttermin.
Schadenserfassung und Sanierungskonzept
2020 sollen dann weitere Untersuchungen stattfinden. Die Verwaltung unterbreitet dem Rat der Stadt aufgrund der kurzfristig deutlich gewordenen Schäden in der morgigen letzten Sitzung des Jahres noch einen Vorschlag, um schnell Finanzmittel für die dringend notwendige Schadenserfassung an der gesamten Schlossruine und ein Sanierungskonzept bereit stellen zu können. In der gemeinsamen Sitzung des Bezirksausschusses Arnsberg mit dem Planungsausschuss am 12. Dezember sollen weitere Informationen dazu gegeben werden.
Einzelne Stellen drohen abzubrechen
Im Sommer dieses Jahres wurden Schäden an der Ostseite der Schlossmauer sichtbar, die nach einem Steinschlag besonders gesichert werden mussten. Daraufhin hatte die Verwaltung eine komplette erste Sichtung der Schlossmauer mit einem Statiker aus dem Fachgebiet Denkmalpflege vorgenommen. Mittlerweile treten auch an der gesamten Westseite der Schlossmauer unterschiedlich starke Schäden auf. Einzelne Stellen drohen ebenso wie an der Ostmauer abzubrechen. Insbesondere im Bereich der Torbögen des nördlichsten Bogens (Spitzbogen) sind große Wassermengen in das Mauerwerk eingedrungen, was ein Auswaschen des Fundaments zur Folge hatte.
Auch Weinberg und Gärten betroffen
Die Wand der Hangseite kann aufgrund der Topologie nicht – wie an der Ostseite – durch eine netzsicherung abgefangen werden. Die gravierendsten Stellen sollen deshalb bei dem jetzt anstehenden Frost beobachtet und weitere Schäden durch Steinschlag verhindert werden. Von den Sicherungsmaßnahmen werden auch Weinberg, Gartenanlagen und Parkplatz betroffen sein.