Müschede/Arnsberg. Nach einem wahren Sitzungsmarathon von vier Ausschüssen an vier Abenden hintereinander hat die Stadt Arnsberg das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Müscheder Steinbruchs Habbel – der auf 25 Jahre angelegten Abbauphase IV – gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss allerdings auch einen detaillierten Acht-Punkte-Katalog, dessen Überprüfung seitens des Kreises zu einer Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens führen müsse. Denn die Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich in Meschede, und auch da nicht bei den Politikern des Kreistags, sondern bei der Kreisverwaltung.
Frin: Neue Situation nach vier öffentliche Sitzungen
Dennoch zeigten sich Bürgermeister Vogel und die Politiker im Haupt- und Finanzausschuss zuversichtlich, dass die Einwände aus Arnsberg in der Kreisstadt nicht beiseite geschoben werden. „Wenn in der Vergangenheit Recht und Gesetz eingehalten worden wäre, gäbe es die Probleme nicht,“ sagte Peter Blume (CDU). „Wir Arnsberger Politiker werden von der Öffentlichkeit attackiert, doch wir können nur Semantik betreiben, der HSK entscheidet.“ Werner Frin (SPD), Vorsitzender des Planungsausschusses, sieht allerdings jetzt eine ganz neue Qualität in der Entscheidungsfindung: „Hier ist in vier öffentlichen Sitzungen ausführlich über eine Entscheidung diskutiert worden, die bisher immer nur einsam an einem Schreibtisch gefällt worden ist.“ In seinem Ausschuss ist die von der Stadt formulierte Stellungnahme auch intensiv überarbeitet worden. Das trifft die inhaltliche Differenzierung der Forderungen ebenso wie die Sprache. Statt „sollen“ stehen jetzt Begriffe wie „müssen“ und „nicht dürfen“ in der Stellungnahme, die sich mit Lärmimmissionen, Erschütterungen, Staubimmissionen, Artenschutz, Naherholung, Rekultivierung, Konsultationen zwischen Interessengruppen und Steinbruchunternehmen sowie mit Kontrollen seitens der Behörden befasst.
Beste verfügbare Technik gefordert
Zusätzliche neutrale Gutachteraussagen werden insbesondere zu Lärmspitzen und zum Abbau auf den obersten Sohlen am Röhrhang gefordert. Gutachterliche Empfehlungen zur Minimierung von Lärmimmissionen, insbesondere der nächtlichen Geräuschspitzen, sind nach Auffassung der Stadt Arnsberg umzusetzen, wobei die besten jeweils verfügbaren Techniken Verwendung finden müssten. Gefordert werden auch eine Ankündigung von Sprengungen im Vorfeld, belastbare Staubmessungen, eine aktualisierte Artenschutzprüfung für Brutvögel, eine Sperrung von Wanderwegen bei Sprengungen, ein beginn der Rekultivierung der bisherigen Abbauphasen und regelmäßige Konsultationen zwischen Unternehmen und Anwohnern.
Politiker wollen unangemeldete Kontrollen
Punkt 8 der Forderungen – „Die Einhaltung der in einer Genehmigung enthaltenen Auflagen und Nebenbestimmungen ist durch Kontrollen dauerhaft sicherzustellen“ – ist auf Vorschlag von Horst Kloppsteck (FDP) noch durch das Wort „unangemeldete“ ergänzt worden. „Jetzt kann sich der Kreis nicht mehr drücken,“ meinte CDU-Fraktionschef Klaus Kaiser. Bürgermeister Vogel hob vor allem die Bedeutung der Best-Practice-Klausel hervor, die die jeweils beste verfügbare Technik fordere. Er sagte aber auch, die Forderungen der Stadt Arnsberg seien letztlich auch im Interesse des Unternehmens, weil das dann selbst auch wisse, was in seinem Betrieb wirklich passiere. Die Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss fiel mit einer Gegenstimme. Gerd Stüttgen (SPD) erklärte, dass er als Müscheder wegen der Belastung der Müscheder bei einem Nein zum Gemeindlichen Einvernehmen bleibe, wie es der Bezirksausschuss mit großer Mehrheit ebenfalls empfohlen hatte.