Arnsberg/Sundern/HSK. Das Kreisveterinäramt verhängt ab Mittwoch, 30. November, für die Städte Arnsberg, Meschede und Sundern eine Stallpflicht für Geflügel. „Alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen müssen ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen halten“, so HSK-Sprecher Martin Reuther. Alternativ kann auch eine Vorrichtung genutzt werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten und dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere).
Geflügelpest am Möhnesee festgestellt
„Diese Anordnung wurde erforderlich, weil in der angrenzenden Gemeinde Möhnesee, Kreis Soest, der Ausbruch der Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 bei einem wildlebenden Wasservogel amtlich festgestellt wurde. Wegen der örtlichen Nähe ist von einer hohen Einschleppungsgefahr auszugehen. Da es auf dem Sorpesee ebenfalls viele wildlebende Wasservögel gibt, hat das Kreisveterinäramt die Stallpflicht auch für die Stadt Sundern angeordnet“, so Reuther.
Die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ ist auf der Homepage des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de, Aktuelles zur Geflügelpest 2016, veröffentlicht.