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Stallpflicht für Geflügel in Arnsberg und Sundern

Insgesamt 100 Gänse gibt es bei der großen Weihnachtsverlosung der Arnsberger Tafel zu gewinnen. (Foto: Lupo  / pixelio.de)
Auch Gän­se sind von der Stall­pflicht betrof­fen. (Foto: Lupo / pixelio.de)

Arnsberg/Sundern/HSK. Das Kreis­ve­te­ri­när­amt ver­hängt ab Mitt­woch, 30. Novem­ber, für die Städ­te Arns­berg, Mesche­de und Sun­dern eine Stall­pflicht für Geflü­gel. „Alle Hal­ter von Hüh­nern, Trut­hüh­nern, Perl­hüh­nern, Reb­hüh­nern, Fasa­nen, Lauf­vö­geln, Wach­teln, Enten oder Gän­sen müs­sen ihre Tie­re aus­schließ­lich in geschlos­se­nen Stäl­len hal­ten“, so HSK-Spre­cher Mar­tin Reu­ther. Alter­na­tiv kann auch eine Vor­rich­tung genutzt wer­den, die aus einer über­ste­hen­den, nach oben gegen Ein­trä­ge gesi­cher­ten und dich­ten Abde­ckung und mit einer gegen das Ein­drin­gen von Wild­vö­geln gesi­cher­ten Sei­ten­be­gren­zung bestehen muss (Schutz­vor­rich­tung, Voliere).

Geflügelpest am Möhnesee festgestellt

„Die­se Anord­nung wur­de erfor­der­lich, weil in der angren­zen­den Gemein­de Möh­ne­see, Kreis Soest, der Aus­bruch der Geflü­gel­pest mit dem Sub­typ H5N8 bei einem wild­le­ben­den Was­ser­vo­gel amt­lich fest­ge­stellt wur­de. Wegen der ört­li­chen Nähe ist von einer hohen Ein­schlep­pungs­ge­fahr aus­zu­ge­hen. Da es auf dem Sor­pe­see eben­falls vie­le wild­le­ben­de Was­ser­vö­gel gibt, hat das Kreis­ve­te­ri­när­amt die Stall­pflicht auch für die Stadt Sun­dern ange­ord­net“, so Reuther.

Die „Tier­seu­chen­recht­li­che All­ge­mein­ver­fü­gung“ ist auf der Home­page des Hoch­sauer­land­krei­ses unter www.hochsauerlandkreis.de, Aktu­el­les zur Geflü­gel­pest 2016, veröffentlicht.

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