Sundern. Die Corona-Krise hat zu Stillstand in vielen Bereichen geführt, vor allem die Gastronomie leidet unter den Beschränkungen. Bei der Stadtmarketing Sundern eG gehen derzeit zahlreiche Anfragen und Hilferufe ein, berichten Julia Koger und Tim Hoffmann von der Geschäftsleitung. Sorgen mache man sich vor allem deshalb, weil in der Stadt Sundern entgegen der NRW-Landesvorgaben Abhol- und Lieferdienste nicht arbeiten dürfen.
Stadtmarketing Sunden eG sorgt sich um Gastronomie
In einem Brief an den Sunderner Bürgermeister Ralph Brodel heißt es: „In der von der Stadt Sundern am 19.03.2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona – Virus wurde unter Punkt 6 untersagt, dass „Lieferdienste von Imbiss– und Gastronomiebetrieben, Caterer, Pizza-Taxis, Döner-Taxis, Lieferando“ ihrer Tätigkeitweiterhin nachgehen dürfen. Die Stadtmarketing Sundern eG erreichen diesbezüglich zunehmend Anfragen, warum dieses Vorgehen seitens der Stadtverwaltung gewählt wurde. Sowohl Stadtmarketing-Mitglieder als auch Nichtmitglieder aus der Gastronomie verweisen auf die aktuellste Verordnung des Landes NRW.“
Bitte um Überprüfung der Allgemeinverordnung
Dort, so erklären Julia Koger und Tim Hoffmann weiter, werde neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch den Abhol- und Lieferdiensten die Tätigkeit trotz der Ausbreitung des Corona-Virus weiter erlaubt. „Um unsere Gastronomie in Sundern nicht weiter zu schwächen und um die Verschiebung von Essensbestellungen in den Raum Arnsberg zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, diese Angelegenheit nochmals zu prüfen“, schreiben die Stadtmarketing.