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Stadtmarketing Sundern will Überprüfung der Allgemeinverfügung – Sorgen um Gastronomie

Sun­dern. Die Coro­na-Kri­se hat zu Still­stand in vie­len Berei­chen geführt, vor allem die Gas­tro­no­mie lei­det unter den Beschrän­kun­gen. Bei der Stadt­mar­ke­ting Sun­dern eG gehen der­zeit zahl­rei­che Anfra­gen und Hil­fe­ru­fe ein, berich­ten Julia Koger und Tim Hoff­mann von der Geschäfts­lei­tung. Sor­gen mache man sich vor allem des­halb, weil in der Stadt Sun­dern ent­ge­gen der NRW-Lan­des­vor­ga­ben Abhol- und Lie­fer­diens­te nicht arbei­ten dürfen.

Stadtmarketing Sunden eG sorgt sich um Gastronomie

In einem Brief an den Sun­derner Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del heißt es: „In der von der Stadt Sun­dern am 19.03.2020 ver­öf­fent­lich­ten All­ge­mein­ver­fü­gung zur Ein­däm­mung des Coro­na – Virus wur­de unter Punkt 6 unter­sagt, dass „Lie­fer­diens­te von Imbiss– und Gas­tro­no­mie­be­trie­ben, Cate­rer, Piz­za-Taxis, Döner-Taxis, Lie­feran­do“ ihrer Tätig­keitwei­ter­hin nach­ge­hen dür­fen. Die Stadt­mar­ke­ting Sun­dern eG errei­chen dies­be­züg­lich zuneh­mend Anfra­gen, war­um die­ses Vor­ge­hen sei­tens der Stadt­ver­wal­tung gewählt wur­de. Sowohl Stadt­mar­ke­ting-Mit­glie­der als auch Nicht­mit­glie­der aus der Gas­tro­no­mie ver­wei­sen auf die aktu­ells­te Ver­ord­nung des Lan­des NRW.“

Bitte um Überprüfung der Allgemeinverordnung

Dort, so erklä­ren Julia Koger und Tim Hoff­mann wei­ter, wer­de neben dem Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del auch den Abhol- und Lie­fer­diens­ten die Tätig­keit trotz der Aus­brei­tung des Coro­na-Virus wei­ter erlaubt. „Um unse­re Gas­tro­no­mie in Sun­dern nicht wei­ter zu schwä­chen und um die Ver­schie­bung von Essens­be­stel­lun­gen in den Raum Arns­berg zu ver­mei­den, möch­ten wir Sie bit­ten, die­se Ange­le­gen­heit noch­mals zu prü­fen“, schrei­ben die Stadtmarketing.

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Eine Antwort

  1. Wem mit dem Sun­derner Ver­bot von Lie­fer­diens­ten gehol­fen wer­den soll, ist auch mir ein Rät­sel. Gott sei Dank kann man ja nach Neheim zu Mac Dri­ve fahren! 😄

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