Arnsberg. „Bürgernah und serviceorientiert“ – diesist, so Stadtsprecherin Stephanie Schnura, der Anspruch, nach dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Arnsberg handeln. „Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass die Stadt ihren Kunden, also den Bürgerinnen und Bürgern, bestimmte zeitliche Fristen bei der Erledigung von Aufgaben zusichert. Damit sichert die Stadt zudem ihre eigene Dienstleistungsqualität,“ so Schnura weiter. Dazu zählen die Genehmigung von Wohnbauvorhaben oder Veranstaltungen, Ummeldungen, die Erstellung von Ausweisen oder auch die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen.
Stadt aktualisiert Fristen für Erledigung bürgernaher Aufgaben
„Die Stadtverwaltung verspricht, mit aller Kraft an der Einhaltung der Zeitgarantien zu arbeiten,“ so Schnura. „Falls es ausnahmsweise einmal nicht klappen sollte, nennt die Stadt selbstverständlich die Gründe.Um diesen Service kontinuierlich verbessern zu können, freuen sich die städtischen Mitarbeiter über Vorschläge, Anregungen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger.“ dafür steht das Bürgertelefon unter 02932 201‑1877 zur Verfügung..
Alle Leistungen und Fristen, die „trotz einer Erweiterung des städtischen Aufgabenspektrums bei geringerer Personalausstattung gesichert werden konnten, finden sich in der nachfolgenden Übersicht:
Zeitgarantien der Stadtverwaltung Arnsberg
- Bürgerbeschwerden 3 Tage
Straßenverkehr
- Ausnahmegenehmigung von der Anschnallpflicht: sofort
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte: sofort
- Genehmigung von Veranstaltungen: 1 Tag
- Genehmigung von Veranstaltungen bei Beteiligung Dritter: 2 Wochen
- Genehmigung von Schwertransporten: 1 Tag
- Genehmigung der Einrichtung von Baustellen: sofort
- Genehmigung der Einrichtung von Baustellen bei Beteiligung Dritter: 2 Wochen
- Bewohner-/Handwerkerparkausweis: sofort
Erziehung, Familie, Bildung
- Tagespflege: 2 Wochen
- Unterhaltsbeurkundungen: sofort
- Beurkundung von Sorgeerklärungen: sofort
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen: sofort
- Beurkundung von Zustimmungserklärungen in Familienangelegenheiten: sofort
Meldewesen
- Aufenthalts-/Meldebescheinigung: sofort
- An‑, Ab- und Ummeldungen: sofort
Ausweis- und Passwesen
- Vorläufiger Personalausweis: sofort
- Vorläufiger Reisepass: sofort
- Kinderreisepass: sofort
- Anschreiben, dass Ausweis/Pass seine Gültigkeit verliert: 3 Monate vor Ablauf
Sonstiges
- Familienkarte: sofort
- Fischereischein: sofort
- Beglaubigungen: sofort
Bürgerservice
- Zinsbescheinigungen: 1 Tag
- Wohnberechtigungsschein: 3 Tage
- Ausländerbehördliche Bescheinigungen: sofort
- Individuelle Beratungstermine Wohnungsnotfälle: sofort
- Individuelle Beratungstermine Ausländerangelegenheiten: sofort
- Ausstellung von standesamtlichen Urkunden: sofort
- Beurkundungen von Sterbefällen und Geburten: sofort
Gaststätten
- Vorerlaubnis ohne Erfordernis einer baurechtlichen Überprüfung: Sofort
- Vorerlaubnis mit Beteiligung anderer Behörden: 1 Woche
- Erlaubnis mit Beteiligung anderer Behörden: 4 Wochen
Spielgeräte
- Allgemeine Aufstellungserlaubnis mit Beteiligung anderer Behörden: 2 Wochen
- Geeignetheitsbescheinigung mit Beteiligung anderer Behörden: 1 Woche
- Spielhallenerlaubnis mit Beteiligung anderer Behörden: 4 Wochen
Erlaubnisfreies Gewerbe
- Gewerbean- und ‑ummeldung: sofort
- Gewerbeabmeldung: sofort
Überwachungspflichtiges Gewerbe
- Pfandleihgewerbe mit Beteiligung anderer Behörden: 2 Wochen
- Bewachungsgewerbe mit Beteiligung anderer Behörden: 2 Wochen
- Versteigerergewerbe mit Beteiligung anderer Behörden: 2 Wochen
- Reisegewerbekarte mit Beteiligung anderer Behörden: 1 Woche
- Auskünfte aus dem Gewerberegister ohne örtliche Ermittlung: sofort
- mit örtlicher Ermittlung: 1 Woche
Bauen
- Genehmigung von Wohnbauvorhaben: 3 Wochen
- Genehmigung von Wohnbauvorhaben bei Beteiligung anderer Behörden: 8 Wochen
- Genehmigung von Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Vorhaben bei Beteiligung anderer Behörden: 12 Wochen
- Genehmigung sonstiger Vorhaben (Nebenanlagen wie Garagen, Wintergärten etc.): 3 Wochen
- Genehmigung sonstiger Vorhaben bei Beteiligung anderer Behörden: 8 Wochen
- Genehmigung von Bodenabbauten und Bodenauffüllungen mit Beteiligung anderer Behörden: 8 Wochen
Abfallwirtschaft
- Restabfallsäcke: sofort
- Abfallberatung: sofort
- Entgegennahme verschiedener Abfallarten: sofort
- Entgegennahme von Schadstoffen: sofort
- Erstauslieferung von Abfallbehältern: 2 Wochen
- Austausch von Abfallbehältern: 2 Wochen
- Sperrmüllabholung (bei Barzahlung/Zahlung per ec-cash im Stadtbüro): 2–3 Wochen
- Großschrott-Abholung: 4 Wochen
- Kühlgeräte-Abholung: 4 Wochen
- Elektro/Elektronik-Großgeräte-Abholung: 4 Wochen
- Abholung von Baum- und Strauchschnitt: 4 Wochen
- Abholung von Baum- und Strauchschnitt nach Abschluss und vor Beginn der Hauptschnittzeit: 4 Wochen
- Beseitigung widerrechtlich abgelagerter Abfälle – wilder Müll: 1 Woche
Sonstiges
- Anfragen nach statistischem Datenmaterial: 2 Tage
- Online-Bereitstellung von Datenmaterial: Sofort