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Stadt Sundern verschärft Versammlungsverbot – Weitere Schließungen im Einzelhandel

Das Logo vom Stab für außer­ge­wöhn­li­che Ereig­nis­se der Stadt Sun­dern. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Die Stadt Sun­dern hat ihre am Don­ners­tag erlas­se­ne All­ge­mein­ver­fü­gung zur Ein­däm­mung des Coro­na-Virus noch wei­ter kon­kre­ti­siert und am Sams­tag ergänzt. Die Ent­wick­lung der Infek­ti­ons­zah­len sowie die immer wie­der gefor­der­ten Ein­schrän­kun­gen der sozia­len Kon­tak­te und die nach wie vor bestehen­de Infek­ti­ons­ge­fahr sind Anlass der wei­te­ren getrof­fe­nen Ein­schrän­kun­gen. Die Fall­zah­len in der Stadt sind in den ver­gan­ge­nen Tagen wei­ter ange­stie­gen. Aktu­ell haben sich im Stadt­ge­biet nach­weis­lich 29 Per­so­nen mit dem Coro­na-Virus infi­ziert. Wei­ter­hin befin­den sich 114 Per­so­nen in behörd­lich ange­ord­ne­ter Quarantäne.

Lebensmittelmärkte und Drogerien weiterhin geöffnet

Im Fal­le der Ein­zel­han­dels­schlie­ßung müs­sen nach Bekannt­ga­be der Ver­fü­gung jetzt auch die Geschäf­te schlie­ßen, die ein Misch­sor­ti­ment an Lebens­mit­teln, Dro­ge­rie­ar­ti­keln und Non-Food-Arti­keln wie Deko­ra­ti­ons­ar­ti­kel oder Klei­dung anbie­ten. Es sei denn, der Schwer­punkt ihres Ange­bots liegt auf Lebens­mit­teln und/oder Drogerieartikeln.

Dienst­leis­ter und Hand­wer­ker kön­nen wei­ter­hin ihrer Tätig­keit nach­ge­hen. Aus­ge­nom­men hier­von sind aber jetzt kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen, ins­be­son­de­re Fri­seu­re, Nagel­stu­di­os, Suga­ring-Stu­di­os, Tat­too- und Pier­cing Stu­di­os, Kos­me­tik­sa­lons, Mas­sa­ge­sa­lons, kos­me­ti­sche Fuß­pfle­ge und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen, die zu nicht-medi­zi­ni­schen Zwe­cken auf­ge­sucht wer­den bzw. die nicht den aner­kann­ten Heil­be­ru­fen zuzu­ord­nen sind bzw. zu nicht medi­zi­ni­schen Zwe­cken erfol­gen. Son­nen­stu­di­os sind eben­falls zu schließen.

Versammlungsverbot verschärft

Auch das in der frü­he­ren All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­se­ne Ver­samm­lungs­ver­bot wur­de kon­kre­ti­siert. Dem­nach sind Zusam­men­künf­te von drei oder mehr Per­so­nen unter frei­em Him­mel unter­sagt, es sei denn, es han­delt sich um Fami­li­en oder häus­li­che Wohn­ge­mein­schaf­ten. Erlaubt sind not­wen­di­ge Zusam­men­künf­te bei der Erle­di­gung von Besor­gun­gen zur Deckung des täg­li­chen Bedarfs oder wenn es aus zwin­gen­den beruf­li­chen Grün­den nötig sind.

Alle getrof­fe­nen Maß­nah­men die­nen der Ver­lang­sa­mung der Ver­brei­tung des Coro­na-Virus und somit dem Schutz der Bevöl­ke­rung sowie der Ent­las­tung des Gesund­heits­sys­tems. Sie fin­den die ergän­zen­de All­ge­mein­ver­fü­gung auf der Home­page der Stadt Sun­dern im Bereich der „Öffent­li­chen Bekannt­ma­chun­gen“ und auf der Infor­ma­ti­ons­sei­te zum Coro­na-Virus https://www.sundern.de/aktuelles/corona-virus/

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