Sundern. Die Stadt Sundern hat ihre am Donnerstag erlassene Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus noch weiter konkretisiert und am Samstag ergänzt. Die Entwicklung der Infektionszahlen sowie die immer wieder geforderten Einschränkungen der sozialen Kontakte und die nach wie vor bestehende Infektionsgefahr sind Anlass der weiteren getroffenen Einschränkungen. Die Fallzahlen in der Stadt sind in den vergangenen Tagen weiter angestiegen. Aktuell haben sich im Stadtgebiet nachweislich 29 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Weiterhin befinden sich 114 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
Lebensmittelmärkte und Drogerien weiterhin geöffnet
Im Falle der Einzelhandelsschließung müssen nach Bekanntgabe der Verfügung jetzt auch die Geschäfte schließen, die ein Mischsortiment an Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Non-Food-Artikeln wie Dekorationsartikel oder Kleidung anbieten. Es sei denn, der Schwerpunkt ihres Angebots liegt auf Lebensmitteln und/oder Drogerieartikeln.
Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Ausgenommen hiervon sind aber jetzt körpernahe Dienstleistungen, insbesondere Friseure, Nagelstudios, Sugaring-Studios, Tattoo- und Piercing Studios, Kosmetiksalons, Massagesalons, kosmetische Fußpflege und ähnliche Einrichtungen, die zu nicht-medizinischen Zwecken aufgesucht werden bzw. die nicht den anerkannten Heilberufen zuzuordnen sind bzw. zu nicht medizinischen Zwecken erfolgen. Sonnenstudios sind ebenfalls zu schließen.
Versammlungsverbot verschärft
Auch das in der früheren Allgemeinverfügung erlassene Versammlungsverbot wurde konkretisiert. Demnach sind Zusammenkünfte von drei oder mehr Personen unter freiem Himmel untersagt, es sei denn, es handelt sich um Familien oder häusliche Wohngemeinschaften. Erlaubt sind notwendige Zusammenkünfte bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs oder wenn es aus zwingenden beruflichen Gründen nötig sind.
Alle getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus und somit dem Schutz der Bevölkerung sowie der Entlastung des Gesundheitssystems. Sie finden die ergänzende Allgemeinverfügung auf der Homepage der Stadt Sundern im Bereich der „Öffentlichen Bekanntmachungen“ und auf der Informationsseite zum Corona-Virus https://www.sundern.de/aktuelles/corona-virus/