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Stadt korrigiert Pressemitteilung zur Kühn-Pensionierung

Sun­dern. Die Stadt Sun­dern kor­ri­giert die am Diens­tag ver­öf­fent­lich­te Pres­se­mit­tei­lung zur Pen­sio­nie­rung des Bei­geord­ne­ten Mein­olf Kühn. „Durch einen tech­ni­schen Feh­ler ist vor kur­zem eine in Tei­len unvoll­stän­di­ge Pres­se­er­klä­rung zur Ver­öf­fent­li­chung gelangt“, so der kom­mis­sa­ri­sche Fach­be­reichs­lei­ter Ste­fan Laufmöl­ler. „Ich möch­te Sie dar­auf hin­wei­sen, dass die bei­gefüg­te Pres­se­er­klä­rung die mit Herrn Bei­geord­ne­ten Kühn abge­spro­che­ne und damit gül­ti­ge Ver­si­on ist.“

Hinweis auf Unterschiede

Mein­olf Kühn. (Foto: Stadt Sundern)

„Auf Wunsch von Herrn Bei­geord­ne­ten Kühn“ weist Laufmöl­ler auf die Unter­schie­de hin:
  • Abs.1:  Statt „Mit dem Amts­an­tritt am 21. Okto­ber 2015 hat­te sich Bür­ger­meis­ter Bro­del vor­ge­nom­men…“ muss es rich­tig hei­ßen: „Mit mei­nem Amts­an­tritt am 21. Okto­ber 2015 habe ich mir vorgenommen…“
  • Abs. 2: Fol­gen­der Satz ist dem Absatz vor­an­zu­stel­len: „Mir war bewusst, dass ich damit tief in den Geschäfts­be­reich des Bei­geord­ne­ten ein­grei­fen würde.“
  • Abs. 5: Die Jah­res­zah­len sind von 2016 in 2015 zu ändern.
  • Abs. 8: Vor „Zusam­men­ar­beit“ ist das Wort „gedeih­li­che“ einzufügen.
  • Abs. 9: Statt „…und dem Wunsch des Bür­ger­meis­ters …“ muss es rich­tig hei­ßen: „…als auch mei­nem per­sön­li­chen Wunsch…“
  • Abs. 11: Statt „Die­se geplan­te….“ muss es rich­tig hei­ßen: „ Die­se von mir geplan­ten…“. Vor „tief­grei­fend“ ist ein­zu­fü­gen „aus­ge­höhlt und“.
  • Die Pro­no­men „mir“ und „mei­nem“ bezie­hen sich auf Bür­ger­meis­ter Brodel.

Die Pres­se­mit­tei­lung in der kor­ri­gier­ten Form: 2017_05_24_Pressetext_Kühn_korrigiert

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2 Antworten

  1. Sehr pein­lich wenn so eine Ver­öf­fent­li­chung nicht gegen­ge­le­sen wird und öffent­lich­keits­wirk­sam kor­ri­giert werden
    muss !
    Naja…Rathaus Sun­dern eben…

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