Sundern. Die Stadt Sundern korrigiert die am Dienstag veröffentlichte Pressemitteilung zur Pensionierung des Beigeordneten Meinolf Kühn. „Durch einen technischen Fehler ist vor kurzem eine in Teilen unvollständige Presseerklärung zur Veröffentlichung gelangt“, so der kommissarische Fachbereichsleiter Stefan Laufmöller. „Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die beigefügte Presseerklärung die mit Herrn Beigeordneten Kühn abgesprochene und damit gültige Version ist.“
Hinweis auf Unterschiede
„Auf Wunsch von Herrn Beigeordneten Kühn“ weist Laufmöller auf die Unterschiede hin:
- Abs.1: Statt „Mit dem Amtsantritt am 21. Oktober 2015 hatte sich Bürgermeister Brodel vorgenommen…“ muss es richtig heißen: „Mit meinem Amtsantritt am 21. Oktober 2015 habe ich mir vorgenommen…“
- Abs. 2: Folgender Satz ist dem Absatz voranzustellen: „Mir war bewusst, dass ich damit tief in den Geschäftsbereich des Beigeordneten eingreifen würde.“
- Abs. 5: Die Jahreszahlen sind von 2016 in 2015 zu ändern.
- Abs. 8: Vor „Zusammenarbeit“ ist das Wort „gedeihliche“ einzufügen.
- Abs. 9: Statt „…und dem Wunsch des Bürgermeisters …“ muss es richtig heißen: „…als auch meinem persönlichen Wunsch…“
- Abs. 11: Statt „Diese geplante….“ muss es richtig heißen: „ Diese von mir geplanten…“. Vor „tiefgreifend“ ist einzufügen „ausgehöhlt und“.
- Die Pronomen „mir“ und „meinem“ beziehen sich auf Bürgermeister Brodel.
Die Pressemitteilung in der korrigierten Form: 2017_05_24_Pressetext_Kühn_korrigiert
2 Antworten
Sehr peinlich wenn so eine Veröffentlichung nicht gegengelesen wird und öffentlichkeitswirksam korrigiert werden
muss !
Naja…Rathaus Sundern eben…
…Über Politik aus Sundern
kannst täglich dich wundern…