Stadt: „Dulden keine ungeeigneten Materialien auf unseren Wegen“

Hövel. Die Stadt Sun­dern hat die in einer Pres­se­mit­tei­lung der Wald- und Wege­ge­mein­schaft Rohn­scheid e. V. erho­be­nen Vor­wür­fe mit einer eige­nen Stel­lung­nah­me beantwortet.

„Kurzfristige Schadensbeseitigung zugesagt“

Die städ­ti­sche Pres­se­mit­tei­lung führt sie­ben Punk­te auf:

  1. Sofern städ­ti­sche Wald­wirt­schafts­we­ge beschä­digt wer­den, geht die Stadt Sun­dern die­ser Art von Sach­be­schä­di­gung grund­sätz­lich nach.
  2. Wenn Ver­ur­sa­cher für Beschä­di­gun­gen aus­fin­dig gemacht bzw. von Wald­bau­ern benannt wer­den kön­nen, wer­den die­se zur Scha­dens­re­gu­lie­rung aufgefordert.
  3. Eine Ver­tre­te­rin der Wald und Wege­ge­mein­schaft hat am  2. 3. 17 bei der Stadt Sun­dern eine unsach­ge­mä­ße Ein­brin­gung von Mate­ria­li­en in einen Sepa­ra­ti­ons­weg ange­zeigt. Am 20. 3. 17 ist die Anzei­ge­er­stat­te­rin per­sön­lich vor­stel­lig gewor­den und hat sich nach dem aktu­el­len Sach­stand erkun­digt. In die­sem Zusam­men­hang hat sie die von ihr ange­zeig­ten „Schä­den“ noch ein­mal erläutert.
  4. Die Stadt Sun­dern hat auf­grund der Anzei­ge den Hoch­sauer­land­kreis als Abfall­wirt­schafts­be­hör­de hin­sicht­lich der Ein­brin­gung von Boden­aus­hub ein­ge­schal­tet. Des Wei­te­ren haben am 9. 3., 21. 3., 23. 3. sowie am 24. 3. bereits ers­te Gesprä­che mit Betrof­fe­nen bzw. mit dem Ver­ur­sa­cher der Schä­den an den städ­ti­schen Wegen statt­ge­fun­den. Eine kurz­fris­ti­ge Besei­ti­gung des Scha­dens ist vom Ver­ur­sa­cher bereits zuge­sagt wor­den. Das nicht geeig­ne­te Wege­bau­ma­te­ri­al wird abge­scho­ben und ent­fernt; die Wege wer­den in den ursprüng­li­chen Zustand zurückgesetzt.
  5. Für eine mög­li­che Instand­set­zung von beschä­dig­ten Pri­vat­we­gen müs­sen sich die Eigen­tü­mer mit dem jewei­li­gen Ver­ur­sa­cher auf pri­vat­recht­li­cher Basis aus­ein­an­der setzen.
  6. Die Stadt dul­det grund­sätz­lich kei­nen Ein­bau von unge­eig­ne­ten Mate­ria­li­en auf städ­ti­schen Wegen.
  7. In den Jah­ren 2007/2008 wur­den nach dem Orkan „Kyrill“ u. a. auch im Gebiet „Rohn­scheid“ Wald­wirt­schafts­we­ge mit För­der­mit­teln instand gesetzt. Dass die Stadt sich nicht um das dor­ti­ge Wege­netz geküm­mert habe, ist dem­nach nicht korrekt.

Runder Tisch erst nach Klärungen

„Selbst­ver­ständ­lich ist der Bür­ger­meis­ter der Stadt Sun­dern ger­ne bereit die von der Wald- und Wege­ge­mein­schaft ange­spro­che­nen wei­te­ren run­den Tische zur Eini­gung in Bezug auf die Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren und Unter­hal­tungs­las­ten mit der Wald- und Wege­ge­mein­schaft anzu­be­rau­men“, heißt es wei­ter. Da bis­her jedoch grund­sätz­li­che Fra­gen bezüg­lich des Eigen­tums und der Zustän­dig­keit der Sepa­ra­ti­ons­we­ge zu erör­tern und zu klä­ren waren, mache die Anbe­raumung von run­den Tischen erst dann Sinn, wenn die vor­ge­nann­ten Klä­run­gen abge­schlos­sen seien.

„Kein Worst-Case-Szenario“

Von einem „Worst-Case-Sze­na­rio“ sei man hier nach Auf­fas­sung der Stadt weit ent­fernt, da die vor­ge­tra­ge­nen Ein­wän­de durch die Besei­ti­gung des ein­ge­brach­ten Mate­ri­als ent­kräf­tet wer­den könn­ten. Dass Wald­we­ge durch Holz­rü­cke- und Holz­ab­fuhr­ar­bei­ten in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wür­den, lie­ge in der Natur der Sache. In den Fäl­len, in denen die Instand­set­zung der Wege noch nicht z. B. durch Forst­be­triebs­ge­mein­schaf­ten gere­gelt sei, sei es aus Sicht der Stadt­ver­wal­tung eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, dass Wald­be­sit­zer die durch sie selbst ver­ur­sach­ten Schä­den an den Wegen ord­nungs­ge­mäß wie­der besei­tig­ten, damit die Wege für alle Wald­be­sit­zer und die All­ge­mein­heit benutz­bar bleiben

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