Hövel. Die Stadt Sundern hat die in einer Pressemitteilung der Wald- und Wegegemeinschaft Rohnscheid e. V. erhobenen Vorwürfe mit einer eigenen Stellungnahme beantwortet.
„Kurzfristige Schadensbeseitigung zugesagt“
Die städtische Pressemitteilung führt sieben Punkte auf:
- Sofern städtische Waldwirtschaftswege beschädigt werden, geht die Stadt Sundern dieser Art von Sachbeschädigung grundsätzlich nach.
- Wenn Verursacher für Beschädigungen ausfindig gemacht bzw. von Waldbauern benannt werden können, werden diese zur Schadensregulierung aufgefordert.
- Eine Vertreterin der Wald und Wegegemeinschaft hat am 2. 3. 17 bei der Stadt Sundern eine unsachgemäße Einbringung von Materialien in einen Separationsweg angezeigt. Am 20. 3. 17 ist die Anzeigeerstatterin persönlich vorstellig geworden und hat sich nach dem aktuellen Sachstand erkundigt. In diesem Zusammenhang hat sie die von ihr angezeigten „Schäden“ noch einmal erläutert.
- Die Stadt Sundern hat aufgrund der Anzeige den Hochsauerlandkreis als Abfallwirtschaftsbehörde hinsichtlich der Einbringung von Bodenaushub eingeschaltet. Des Weiteren haben am 9. 3., 21. 3., 23. 3. sowie am 24. 3. bereits erste Gespräche mit Betroffenen bzw. mit dem Verursacher der Schäden an den städtischen Wegen stattgefunden. Eine kurzfristige Beseitigung des Schadens ist vom Verursacher bereits zugesagt worden. Das nicht geeignete Wegebaumaterial wird abgeschoben und entfernt; die Wege werden in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt.
- Für eine mögliche Instandsetzung von beschädigten Privatwegen müssen sich die Eigentümer mit dem jeweiligen Verursacher auf privatrechtlicher Basis auseinander setzen.
- Die Stadt duldet grundsätzlich keinen Einbau von ungeeigneten Materialien auf städtischen Wegen.
- In den Jahren 2007/2008 wurden nach dem Orkan „Kyrill“ u. a. auch im Gebiet „Rohnscheid“ Waldwirtschaftswege mit Fördermitteln instand gesetzt. Dass die Stadt sich nicht um das dortige Wegenetz gekümmert habe, ist demnach nicht korrekt.
Runder Tisch erst nach Klärungen
„Selbstverständlich ist der Bürgermeister der Stadt Sundern gerne bereit die von der Wald- und Wegegemeinschaft angesprochenen weiteren runden Tische zur Einigung in Bezug auf die Flurbereinigungsverfahren und Unterhaltungslasten mit der Wald- und Wegegemeinschaft anzuberaumen“, heißt es weiter. Da bisher jedoch grundsätzliche Fragen bezüglich des Eigentums und der Zuständigkeit der Separationswege zu erörtern und zu klären waren, mache die Anberaumung von runden Tischen erst dann Sinn, wenn die vorgenannten Klärungen abgeschlossen seien.
„Kein Worst-Case-Szenario“
Von einem „Worst-Case-Szenario“ sei man hier nach Auffassung der Stadt weit entfernt, da die vorgetragenen Einwände durch die Beseitigung des eingebrachten Materials entkräftet werden könnten. Dass Waldwege durch Holzrücke- und Holzabfuhrarbeiten in Mitleidenschaft gezogen würden, liege in der Natur der Sache. In den Fällen, in denen die Instandsetzung der Wege noch nicht z. B. durch Forstbetriebsgemeinschaften geregelt sei, sei es aus Sicht der Stadtverwaltung eine Selbstverständlichkeit, dass Waldbesitzer die durch sie selbst verursachten Schäden an den Wegen ordnungsgemäß wieder beseitigten, damit die Wege für alle Waldbesitzer und die Allgemeinheit benutzbar bleiben
