Stadt: beim Parken ausreichende Restfahrbahnbreite beachten

Sun­dern. Anläss­lich des „Win­ter­ein­bruchs“ am Mitt­woch und des damit ein­her­ge­hen­den erfor­der­li­chen Win­ter­diens­tes ist es an ver­schie­de­nen Stel­len im Stadt­ge­biet Sun­dern zu Behin­de­run­gen der Räum­fahr­zeu­ge durch abge­stell­te und par­ken­de Fahr­zeu­ge gekom­men. Bernd Jüngst von der Abtei­lung Sicher­heit, Schutz und Ord­nung der Stadt­ver­wal­tung, hat einen aktu­el­len Fall doku­men­tiert, wo ein Pas­sie­ren des Räum­fahr­zeu­ges nicht mög­lich war, ohne dass es zu Beschä­di­gun­gen an dem gepark­ten Fahr­zeug gekom­men wäre. Er erin­nert die Bür­ger des­halb dar­an, beim Par­ken aus­rei­chend Rest­fahr­bahn­brei­te für die Räum­fahr­zeu­ge, aber auch für die Feu­er­wehr, den Ret­tungs­dienst und die Müll­ab­fuhr zu lassen.

„Die mög­li­chen Sze­na­ri­en, wenn die vor­ge­nann­ten Fahr­zeu­ge der­ar­ti­ge Eng­stel­len nicht pas­sie­ren kön­nen, sind weit­rei­chend“, sagt Jüngst und nennt bei­spiel­haft drei rela­tiv aktu­el­le Fälle:

Die Nicht­ein­hal­tung der Rest­fahr­bahn­brei­ten stel­le übri­gens einen Ver­stoß gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung dar und kön­ne mit Ver­warn­gel­dern zwi­schen 25 und 35 Euro geahn­det wer­den, so Jüngst.

 

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