Sundern. Anlässlich des „Wintereinbruchs“ am Mittwoch und des damit einhergehenden erforderlichen Winterdienstes ist es an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Sundern zu Behinderungen der Räumfahrzeuge durch abgestellte und parkende Fahrzeuge gekommen. Bernd Jüngst von der Abteilung Sicherheit, Schutz und Ordnung der Stadtverwaltung, hat einen aktuellen Fall dokumentiert, wo ein Passieren des Räumfahrzeuges nicht möglich war, ohne dass es zu Beschädigungen an dem geparkten Fahrzeug gekommen wäre. Er erinnert die Bürger deshalb daran, beim Parken ausreichend Restfahrbahnbreite für die Räumfahrzeuge, aber auch für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr zu lassen.
„Die möglichen Szenarien, wenn die vorgenannten Fahrzeuge derartige Engstellen nicht passieren können, sind weitreichend“, sagt Jüngst und nennt beispielhaft drei relativ aktuelle Fälle:
- Anlässlich eines gemeldeten Brandeinsatzes mussten Feuerwehrfahrzeuge auf dem Weg zur Einsatzstelle eine durch ein parkendes Fahrzeug entstandene Engstelle passieren. Hierbei kam es zu einer Beschädigung des Feuerwehrfahrzeuges, da der Fahrer desselben den behindernd geparkten Pkw nicht beschädigen wollte.
- Durch parkende Fahrzeuge kommt es immer wieder zu Behinderungen der Müllabfuhr, so dass diese die Müllgefäße nicht entleeren können. Der Unmut der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die auf die nächste Leerung warten müssen – hier können bis zu vier Wochen zwischenliegen – ist verständlicherweise groß. Sonderleerungen der stehen gebliebenen Müllgefäße belasten den Gebührenzahler, wenn diese nicht eindeutig einem Verursacher zugerechnet werden können.
- Aufgrund des gestrigen Vorfalls konnte der Winterdienst auf einem Schulgelände erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, da erst ein Räumfahrzeug mit geringerer Breite angefordert werden musste, welches die Engstelle passieren konnte.
Die Nichteinhaltung der Restfahrbahnbreiten stelle übrigens einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und könne mit Verwarngeldern zwischen 25 und 35 Euro geahndet werden, so Jüngst.