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Stadt Arnsberg verschickt Grundbesitz-Abgabenbescheide

Arns­berg. In die­sen Tagen ver­schickt die Stadt Arns­berg über 30.000 Grund­be­sitz­ab­ga­ben­be­schei­de.  Den Beschei­den liegt die Kurz­in­for­ma­ti­on „Abga­ben 2021“ bei. Die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, die einen Anspruch auf Gewäh­rung der Abfall­ge­büh­ren­er­mä­ßi­gung für 2020 haben, wur­den bereits von Amts wegen ermit­telt. Ein ent­spre­chen­der Antrag ist in der Regel nicht erfor­der­lich. Die Ermä­ßi­gung wird bereits auf dem Jah­res­be­scheid 2021 über die Grund­be­sitz­ab­ga­ben berück­sich­tigt.  Die Vor­aus­set­zun­gen für die Abfall­ge­büh­ren­er­mä­ßi­gung sind in der dem Bescheid bei­gefüg­ten Kurz­in­for­ma­ti­on erläu­tert. Dar­über infor­miert die Pres­se­stel­le der Stadt Arnsberg.

Bestehende Ermäßigung wird angerechnet

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Ver­sand der Grund­be­sitz­ab­ga­ben­be­schei­de ste­hen online unter www.arnsberg.de/steuern zur Ver­fü­gung. Rück­fra­gen zu den Beschei­den beant­wor­tet der Fach­dienst Steu­ern (Sach­be­ar­bei­ter lt. Bescheid).

Trotz der Ein­bin­dung aller Mitarbeiter*innen im Fach­dienst Steu­ern in die Tele­fon­hot­line kann es zu War­te­zei­ten bzw. Nicht­er­reich­bar­keit kom­men, wenn alle Mit­ar­bei­ter im Gespräch sind. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet dies­be­züg­lich um Verständnis.

Vermehrte Bürger*innen-Anfragen erwartet

Der Fach­dienst Steu­ern ist auch über die FAX-Num­mer 02932 / 201 1864 und die E‑Mail-Adres­se steuern@arnsberg.de zu errei­chen. Bei Nut­zung der E‑Mail-Adres­se ist ggfs. eine Tele­fon­num­mer anzu­ge­ben, da die Ver­wal­tung auf­grund des Steu­er­ge­heim­nis­ses und der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung nicht per Mail son­dern nur tele­fo­nisch oder schrift­lich (per Brief)antworten darf. Fra­gen bzgl. Abfall­ge­büh­ren und Lee­run­gen kön­nen direkt an die Tech­ni­schen Diens­te der Stadt Arns­berg gerich­tet werden.

(Quel­le: Pres­se­stel­le Stadt Arnsberg)

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