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Stadt Arnsberg: Verbesserung bei der Kindertagesbetreuung von „Schlüsselpersonen“

Arns­berg. Die im Zuge der Coro­na-Kri­se getrof­fe­ne Rege­lung für Schlüs­sel­per­so­nen bei der
Kin­der­ta­ges­be­treu­ung – also Eltern­tei­le, die in Ein­rich­tun­gen „kri­ti­scher Infra­struk­tur“ tätig sind
– wird ab dem mor­gi­gen Mon­tag, 23. März, verändert.

Kinderbetreuung für Eltern in Schlüsselposition angepasst

Damit ein Kind trotz des erlas­se­nen Betre­tungs­ver­bo­tes wei­ter­hin in einer Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tung betreut wer­den kann, muss­ten bis­lang bei­de Eltern­tei­le eine Beschei­ni­gung ihrer Arbeit­ge­ber vor­le­gen, wonach sie in kri­ti­scher Infra­struk­tur tätig und dort unab­kömm­lich sind (sog. Schlüs­sel­per­so­nen). Ab dem kom­men­den Mon­tag hin­ge­gen reicht es, wenn eine sol­che Beschei­ni­gung nur von einem der bei­den Eltern­tei­le vor­ge­legt wird und nach­voll­zieh­bar ist, dass das Kind nicht ander­wei­tig ver­ant­wor­tungs­voll betreut wer­den kann. Die­se Ent­schei­dung hat das Lan­des­mi­nis­te­ri­um für Kin­der, Fami­lie, Flücht­lin­ge und Inte­gra­ti­on nun getroffen.

Arns­bergs Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner (Foto: Stadt Arnsberg)

Bescheinigung eines Elternteils als „Schlüsselperson“ ist ausreichend

„Wir freu­en uns dar­über, dass das Land die von uns vor­ge­brach­ten Pro­blem­stel­lun­gen so schnell auf­ge­nom­men hat. Das Pro­blem wur­de auch von vie­len ande­ren Städ­ten und Ver­bän­den kri­tisch gese­hen“, erklärt dazu der Arns­ber­ger Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner. Zu den soge­nann­ten „Schlüs­sel­per­so­nen“ zäh­len Beschäf­tig­te in Berufs­grup­pen, deren Tätig­keit zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung, der medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung (Ärz­te, Pfle­ge­per­so­nal, Kran­ken­schwes­tern usw.) oder zur Auf­recht­erhal­tung zen­tra­ler Funk­tio­nen des öffent­li­chen Lebens uner­läss­lich ist.

Betreuungsangebot auch für Eltern ohne Vertrag

Als Schlüs­sel­per­so­nen Anspruch auf Kin­der­ta­ges­be­treu­ung haben auch Eltern, die kei­nen aktu­el­len Ver­trag mit einem Kin­der­be­treu­ungs­an­ge­bot haben. Auch eine Wochen­end­be­treu­ung für Kin­der von Schlüs­sel­per­so­nen soll in den Kom­mu­nen des Lan­des ab dem kom­men­den Wochen­en­de bei Bedarf rea­li­siert wer­den kön­nen. Genaue­re Anga­ben zum Betreu­ungs­an­ge­bot an Wochen­en­den wer­den bis Mit­te der kom­men­den Woche nach Abspra­chen mit den Trä­gern der Kin­der­ta­ges­stät­ten bekannt gegeben.

Bei Fra­gen oder Betreu­ungs­be­darf kön­nen sich Eltern an ihre Kita oder an die Hot­line für
Kin­der­be­treu­ung der Stadt Arns­berg unter Tele­fon 02932 / 201‑1102 wenden.

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