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Stadt Arnsberg unterstützt Hochwasser-Geschädigte beim Antrag auf Soforthilfe

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg unter­stützt die Geschä­dig­ten der Hoch­was­ser-Kata­stro­phe bei ihrem Antrag auf Mit­tel aus der Sofort­hil­fe des Lan­des NRW. Durch die Unwet­ter­ka­ta­stro­phe vom 14. und 15. Juli ist es zu extre­men Schä­den an Pri­vat­ei­gen­tum gekom­men, die Sofort­hil­fe des Lan­des will die ers­ten finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch die ent­stan­de­nen Schä­den mil­dern. Die Hil­fe rich­tet sich an Geschä­dig­te aus Pri­vat­haus­hal­ten sowie Wirt­schafts­be­trie­ben, die ihren Haupt­wohn­sitz in einer der betrof­fe­nen Regio­nen haben. Anträ­ge kön­nen bei der Stadt Arns­berg gestellt wer­den. Antrags­for­mu­la­re und Infor­ma­tio­nen gibt es unter www.arnsberg.de/hochwasserhilfe/soforthilfe. Anträ­ge auf Sofort­hil­fe kön­nen auch tele­fo­nisch über das Ser­vice-Tele­fon der Stadt Arns­berg unter 02932 / 201–0 ange­for­dert werden.

Rahmenbedingungen der NRW-Soforthilfe für Hochwasserschäden

Die Sofort­hil­fe des Lan­des sieht bei Pri­vat­haus­hal­ten die Zah­lung von bis zu maxi­mal 3.500 Euro vor. Wirt­schafts­un­ter­neh­men (geschä­dig­te Betriebs­stät­ten von Unter­neh­men, Gewer­be­trei­ben­de, frei­be­ruf­lich und selbst­stän­dig Täti­ge sowie land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­be) kön­nen 5.000 Euro erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist bei allen Hoch­was­ser-Geschä­dig­ten, dass der durch das Hoch­was­ser ein­ge­tre­te­ne Scha­den nach einer Eigen­schät­zung bei min­des­tens 5.000 Euro liegt und nicht durch Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen ersetzt wird. Die Aus­zah­lung der Sofort­hil­fe erfolgt durch die Stadt Arns­berg auf ein anzu­ge­ben­des Bank­kon­to. Die Vor­la­ge von Scha­dens­nach­wei­sen ist für die Bewil­li­gung und die Aus­zah­lung nicht erfor­der­lich. Die Sofort­hil­fe des Lan­des muss nicht zurück gezahlt wer­den. Ein Anspruch auf Gewäh­rung der Unter­stüt­zung besteht jedoch nicht.

Die Sofort­hil­fe dient als ers­te Mil­de­rung von Schä­den an Eigen­tum, Haus­rat und wei­te­ren Sach­schä­den als Fol­ge der Unwet­ter­ka­ta­stro­phe. Ein­ge­schlos­sen sind Schä­den durch Hoch­was­ser sowie Schä­den durch wild abflie­ßen­des Was­ser, Sturz­flut, auf­stei­gen­des Grund­was­ser, über­lau­fen­de Regen­was­ser- und Misch­ka­na­li­sa­ti­on sowie die Fol­gen von Hang­rutsch, die in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit der Unwet­ter­ka­ta­stro­phe vom 14. und 15. Juli stehen.

So stellen Sie ihren Antrag auf Soforthilfe:

Anträ­ge auf die Hoch­was­ser-Sofort­hil­fe für Pri­vat­haus­hal­te und Wirt­schafts­be­trie­be kön­nen ab sofort und noch bis zum 31. August bei der Stadt Arns­berg gestellt wer­den. Auf der Inter­net­sei­te www.arnsberg.de/hochwasserhilfe/soforthilfe las­sen sich die Antrags­for­mu­la­re her­un­ter­la­den. Die aus­ge­füll­ten For­mu­la­re kön­nen wie­der ein­ge­scannt und an die Mail-Adres­se buergermeister@arnsberg.de geschickt wer­den. Das aus­ge­füll­te For­mu­lar kann auch in die Brief­käs­ten der Arns­ber­ger Stadt­bü­ros ein­ge­wor­fen wer­den (bit­te dort kei­ne per­sön­li­che Abga­be). Auf dem Post­weg an Stadt Arns­berg, FD Umwelt/Ressourcen Stich­wort: Hoch­was­ser-Sofort­hil­fe, Rat­haus­platz 1, 59759 Arns­berg geschickt wer­den. Fra­gen zum Aus­fül­len der Anträ­ge auf Sofort­hil­fe des Lan­des NRW beant­wor­tet der Fach­dienst Umwelt/Ressourcen, Joa­chim Püt­ter, Tele­fon 02932 / 201 1364. Die Aus­zah­lung erfolgt zeit­nah nach Prü­fung der Antrags­un­ter­la­gen. Nach der Aus­zah­lung wird kein geson­der­ter Ver­wen­dungs­nach­weis gefordert.

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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