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Stadt Arnsberg ordnet einseitiges Halteverbot an der Jahnallee aus Sicherheitsgründen an

Zahl­rei­che PKW haben die Jahn­al­lee an den hei­ßen Juli-Tagen beid­sei­tig zuge­parkt. Durch die gerin­ge Fahr­bahn­brei­te vor allem im hin­te­ren Teil der Jahn­al­lee, wur­de so der Ret­tungs­weg blo­ckiert, siche­rer Rad­ver­kehr erheb­lich gefähr­det und Begeg­nungs­ver­kehr ver­hin­dert. Die nun ein­ge­rich­te­te ein­sei­ti­ge Hal­te­ver­bots­re­ge­lung erstreckt sich vom Frei­bad kom­mend in Rich­tung Neheim bis zur ehe­ma­li­gen Wald­sau­na. (Foto: Stadt Arnsberg)

Arns­berg. Das hei­ße Wet­ter im Juli hat zu ver­stärk­ten Besu­chen am Frei­bad Neheim geführt. Zahl­rei­che Bad-Besucher*innen sind mit dem Auto ange­reist und haben dabei die als Fahr­rad­stra­ße aus­ge­wie­se­ne Zufahrt „Jahn­al­lee“ beid­sei­tig zuge­parkt. Wegen der vor allem im hin­te­ren Teil der Jahn­al­lee stark ein­ge­schränk­ten Fahr­bahn­brei­te und der damit ver­bun­de­nen Blo­ckie­rung wich­ti­ger Ret­tungs­we­ge muss das Ord­nungs­amt der Stadt Arns­berg jetzt ein ein­sei­ti­ges, abso­lu­tes Hal­te­ver­bot auf dem hin­te­ren Teil der Jahn­al­lee aus­spre­chen, das bis zum Frei­bad führt.

Auf Teilstück Parken nur noch rechter Fahrbahnseite erlaubt

An der Jahn­al­lee darf des­halb künf­tig zwi­schen der „Wald­sau­na“ und dem Frei­bad Neheim nur noch an der rech­ten Fahr­bahn­sei­te (Rich­tung Frei­bad) geparkt wer­den. An der ande­ren Stra­ßen­sei­te (neben der Eisen­bahn­li­nie) gilt ab sofort das abso­lu­te Hal­te­ver­bot. Wegen des hohen Auf­kom­mens an der Stra­ße abge­stell­ter Pkw war dort zuletzt der siche­re vor­be­rech­tig­te Rad­ver­kehr und ein Begeg­nungs­ver­kehr nicht mehr mög­lich. Auch der Ein­satz von Ret­tungs­fahr­zeu­gen wur­de stark behin­dert. Die Jahn­al­lee muss für Fahr­zeu­ge des Ret­tungs­diens­tes auf ihrem Weg zum Frei­bad sowie für Ein­satz­fahr­zeu­ge der Feu­er­wehr – gera­de mit Blick auf eine Wald­brand­ge­fah­ren­la­ge – drin­gend frei­ge­hal­ten werden.

Um Besucher*innen des Nehei­mer Frei­ba­des auch wei­ter­hin eine Anrei­se mit dem Kraft­fahr­zeug zum Frei­bad Neheim zu ermög­li­chen, ist nur auf einem Teil das Hal­te­ver­bot aus­ge­spro­chen wor­den. So haben Pkw-Nut­zer auch wei­ter­hin die Mög­lich­keit, ihre Fahr­zeu­ge im obe­ren Bereich der Jahn­al­lee (vom Bahn­über­gang bis zur Wald­sau­na) auf bei­den Stra­ßen­sei­ten abzu­stel­len. Hier ist die Stra­ße breit genug, um einen gefahr­lo­sen Begeg­nungs­ver­kehr und somit die Durch­fahrt für Ret­tungs­fahr­zeu­ge zu gewährleisten.

Intensive Kontrolle geplant

Das Ord­nungs­amt der Stadt Arns­berg plant, das abso­lu­te Hal­te­vor­bot auf einer Stra­ßen­sei­te im beschrie­be­nen Stre­cken­ver­lauf dau­er­haft aus­zu­spre­chen und wird die Ein­hal­tung des Park­ver­bo­tes inten­siv kon­trol­lie­ren. Wird dabei eine tat­säch­li­che oder mög­li­che Behin­de­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen fest­ge­stellt, muss mit dem unver­züg­li­chen Abschlep­pen des Fahr­zeu­ges zu finan­zi­el­len Las­ten des Fahr­zeug­hal­ters gerech­net werden.

Die Stadt Arns­berg bit­te um Ver­ständ­nis für die­se Maß­nah­me. Sie dient auch der Sicher­heit der Besucher*innen im Nehei­mer Freibad.

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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