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Stadt Arnsberg: Notarztversorgung durch Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplan nicht verschlechtert

Arns­berg. Im Zusam­men­hang mit der aktu­el­len Dis­kus­si­on zum Ret­tungs­dienst­be­darfs­plan und der Not­arzt­stand­or­te in Arns­berg, gibt die Stadt Arns­berg in einer Pres­se­mit­tei­lung Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen und erläu­tert, war­um die sich die Not­arzt­ver­sor­gung durch eine Zusam­men­füh­rung der Not­arzt­stand­or­te Neheim und Arns­berg am Stand­ort Karo­li­nen Hos­pi­tal Hüs­ten des Kli­ni­kums Hoch­sauer­land, nicht verschlechtert:

Der Ret­tungs­dienst in der Stadt Arns­berg funk­tio­niert nach dem so genann­ten „Ren­dez­vouz-Sys­tem“. Das heißt, dass in einem Not­fall, bei dem neben dem Ret­tungs­dienst auch ein Not­arzt ange­for­dert wird, die­ser mit einem sepa­ra­ten Ein­satz­fahr­zeug, dem Not­arzt-Ein­satz­fahr­zeug (NEF), extra zur Ein­satz­stel­le gebracht wird. Ein Ret­tungs­trans­port­wa­gen (RTW) und das NEF machen sich also stets getrennt auf den Weg. Für die Sicher­stel­lung des Ret­tungs­diens­tes gibt es einen so genann­ten Rettungsdienstbedarfsplan.

Der aktu­el­le Ret­tungs­dienst­be­darfs­plan für die Stadt Arns­berg ist durch den Kreis­tag des Hoch­sauer­land­krei­ses beschlos­sen wor­den und sieht für die Stadt Arns­berg 1,5 Not­arzt­stand­or­te zen­tral in Hüs­ten vor. D.h. ein Not­arzt­ein­satz­fahr­zeug (NEF) ist im 24-stün­di­gen Ein­satz an sie­ben Tagen dienst­be­reit (Tag- und Nacht­dienst), ein wei­te­res NEF steht dem Ret­tungs­dienst an 12 Stun­den des Tages (Tag­dienst) an eben­falls sie­ben Tagen zur Ver­fü­gung. Grund­la­ge für den Bedarfs­plan ist ein erneu­tes Gut­ach­ten, das nach ers­ten Bera­tun­gen im Jahr 2019 in Auf­trag gege­ben wor­den war. In die­sem Gut­ach­ten wur­de der Zeit­raum vom 1. März 2019 bis 29. Febru­ar 2020 aus­ge­wer­tet. Wich­tigs­te Vor­aus­set­zung für die Erfül­lung des gut­ach­ter­lich über­prüf­ten Bedarfs­plans ist, dass das ers­te Ret­tungs­mit­tel (RTW mit zwei Not­fall­sa­ni­tä­tern oder NEF mit Not­fall­sa­ni­tä­ter und qua­li­fi­zier­tem Not­arzt) inner­halb von 12 Minu­ten an jedem Ein­satz­ort inner­halb der Stadt Arns­berg ein­tref­fen muss. Die­ses Ziel wird durch die drei Stand­or­te der Ret­tungs­wa­chen in Arns­berg, Hüs­ten und Neheim erfüllt und sicher gestellt.

Der Rat der Stadt Arns­berg hat dem Ret­tungs­be­darfs­plan des HSK zuge­stimmt. Damit ver­bun­den ist eine per­spek­ti­vi­sche Zusam­men­füh­rung der Not­arzt­stand­or­te Neheim und Arns­berg am Stand­ort Karo­li­nen Hos­pi­tal Hüs­ten des Kli­ni­kums Hoch­sauer­land. Durch die­se Zusam­men­füh­rung wird die Ziel­vor­ga­be von 12 Minu­ten jedoch nicht gefähr­det. Der­zeit und auch wei­ter­hin kön­nen die Ziel­vor­ga­ben der Ret­tungs­be­darfs­pla­nung im Stadt­ge­biet Arns­berg ein­ge­hal­ten und sicher gestellt wer­den. Der Hoch­sauer­land­kreis als Trä­ger des Ret­tungs­diens­tes sowie die Stadt Arns­berg sehen somit kei­nen Hand­lungs­be­darf gegen die beab­sich­tig­ten Pla­nun­gen des Kli­ni­kums Hoch­sauer­land. Die­se sind bereits im Vor­feld mit allen Betei­lig­ten abge­stimmt und ver­ein­bart worden.

Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner: „Wir wer­den in Arns­berg gemein­sam eine gute Ver­sor­gung sicher­stel­len und gewähr­leis­ten, dafür set­zen sich alle Betei­lig­ten inten­siv ein. Der Ret­tungs­be­darfs­plan des Hoch­sauer­land­krei­ses ist dafür die vom Kreis­tag gemein­sa­me beschlos­se­ne Grund­la­ge, wel­cher unter­schied­li­che Aspek­te berück­sich­ti­gen muss. Neben dem Not­arzt­stand­ort z.B. auch die Stand­or­te unse­rer Ret­tungs­wa­chen. Beson­ders für den Erhalt die­ser Stand­or­te haben wir uns sehr ein­ge­setzt und waren gemein­sam erfolg­reich. Es gilt jetzt den beschlos­se­nen Ret­tungs­be­darfs­plan auch hin­sicht­lich der Not­arzt­stand­or­te eben­falls erfolg­reich umzu­set­zen. Da müs­sen mög­li­che per­sön­li­che Inter­es­sen ein­zel­ner Betei­lig­ter zurück ste­hen. Aktu­ell arbei­tet zustän­dig­keits­hal­ber der Hoch­sauer­land­kreis da mit dem Kli­ni­kum Hoch­sauer­land zusam­men, wel­ches durch Ver­trag mit dem Kreis mit der Not­arzt­be­stel­lung beauf­tragt ist. Ver­ständ­lich ist der Wunsch, dass ein­zel­ne Maß­nah­men und Schrit­te, soweit sie frü­her als geplant erfor­der­lich sind und erfol­gen kön­nen, die­se in die­sem wich­ti­gen The­ma trans­pa­rent zu kom­mu­ni­zie­ren. Des­we­gen unter­stüt­ze ich den SPD-Antrag und auch den Wunsch von Frau Ver­spohl, die­se Trans­pa­renz im zustän­di­gen Fach­aus­schuss herzustellen.“

Wahr­schein­lich im April 2022 wird zunächst nur der Not­arzt­stand­ort St. Johan­nes Hos­pi­tal Neheim an den Stand­ort Karo­li­nen Hos­pi­tal Hüs­ten ver­legt. Der Not­arzt­stand­ort Mari­en­hos­pi­tal Arns­berg wird bis zur Inbe­trieb­nah­me des Not­fall- und Inten­siv­zen­trums in Hüs­ten wei­ter in Arns­berg blei­ben. Die Ver­le­gung der Not­arzt­stand­or­te erfolgt ent­spre­chend dem beschlos­se­nen Ret­tungs­dienst­be­darfs­plan und wird somit bewusst an das neue Ver­sor­gungs-Zen­trum in Hüs­ten ange­glie­dert. Die Kran­ken­kas­sen sind Kos­ten­trä­ger des Ret­tungs­diens­tes und finan­zie­ren die Ein­sät­ze von RTW und NEF über die Kran­ken­kas­sen­ge­büh­ren. Sie drän­gen auf eine Umset­zung der beschlos­se­nen gut­ach­ter­lich abge­si­cher­ten Bedarfs­pla­nung. Die Kran­ken­kas­sen haben die­ser Umset­zungs­pla­nung der Not­arzt­stand­or­te bereits zuge­stimmt. In die­sem Zusam­men­hang gibt es noch eine Detail­ab­stim­mung zwi­schen den Ver­trags­part­nern für den Ret­tungs­dienst – Kli­ni­kum Hoch­sauer­land, Hoch­sauer­land­kreis und Stadt Arns­berg. Die Ver­wal­tung der Stadt Arns­berg wird den zustän­di­gen Fach­aus­schuss in Kür­ze über die beab­sich­tig­te Vor­ge­hens­wei­se informieren.

„Der Kreis­tag hat am 10. Sep­tem­ber 2021 den neu­en Ret­tungs­dienst­be­darfs­plan für den Hoch­sauer­land­kreis beschlos­sen. Zu dem Beschluss gehört auch, dass die Not­arzt­stand­or­te im Stadt­ge­biet Arns­berg an einem zen­tra­len Stand­ort in Arns­berg-Hüs­ten zusam­men­ge­legt wer­den. In einem ers­ten Schritt wer­den des­halb das Not­arzt­ein­satz­fahr­zeug und der Not­arzt vom Nehei­mer St. Johan­nes Hos­pi­tal an das Hüs­te­ner Karo­li­nen Hos­pi­tal ver­legt. Ent­spre­chend dem Bedarfs­plan wer­den auch die Vor­hal­te­zei­ten für das zwei­te NEF und den Not­arzt am Mari­en­hos­pi­tal in Arns­berg redu­ziert und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eben­falls an das Karo­li­nen Hos­pi­tal ver­legt. Es besteht eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung des Krei­ses mit der Kli­ni­kum Hoch­sauer­land und der Stadt Arns­berg über die Not­arzt­ge­stel­lung für die Stand­or­te im Stadt­ge­biet. In die­sem Ver­trag ist auch gere­gelt, dass Ver­än­de­run­gen der Bedarfs­pla­nung – wie im vor­lie­gen­den Fall – über­nom­men wer­den“, sagt Mar­tin Reu­ther, Pres­se­spre­cher des Hochsauerlandkreises.

Hintergrund:

Die Not­fall­sa­ni­tä­ter im Ret­tungs­dienst haben eine fun­dier­te medi­zi­ni­sche Not­fall­aus­bil­dung und weit­ge­hen­de Kennt­nis­se und Befug­nis­se bei der Erst­ver­sor­gung am Ein­satz­ort. Dar­über hin­aus betei­ligt sich der Hoch­sauer­land­kreis auch am Pro­jekt „Tele-Not­arzt“ bei dem die erst­ver­sor­gen­den Kräf­te vor Ort über Daten­lei­tung (Video- und Daten­trans­fer) in den RTW bereits Anwei­sun­gen des Not­arz­tes erhal­ten, wenn die­ser noch auf der Anfahrt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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