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Stadt Arnsberg muss Abfallgebühren erhöhen – Kosten gegenüber Kreis gestiegen

Arns­berg. Arns­berg. Für die Stadt Arns­berg sind die Ent­sor­gungs­kos­ten beim Kreis für Rest­ab­fall (aus schwar­zer Ton­ne und Sperr­gut­ab­fuhr) inzwi­schen auf 238 Euro je 1.000 Kilo­gramm gestie­gen. Für die Ver­wer­tung von Bio­ab­fäl­len muss die Stadt 128 Euro je Ton­ne an den Kreis abfüh­ren. Gene­rell gibt es in der Stadt Arns­berg wei­ter eine gro­ße Akzep­tanz der Bio­ton­ne, bereits rund 60 Pro­zent der Haus­hal­te in Arns­berg nut­zen die „grü­ne Ton­ne“. Dar­über infor­miert die Pres­se­stel­le der Stadt Arnsberg.

Entsorgungskosten für die Stadt gestiegen

Auf die Ent­wick­lung der Abfall­ge­büh­ren wir­ken sich neben den gestie­ge­nen Ent­sor­gungs­kos­ten auch die Mög­lich­kei­ten und Erlö­se aus der Ver­wer­tung aus. Die Erlö­se bei der Ver­wer­tung sind für den Kreis ein­ge­bro­chen! Die­ser erstat­tet die Papier­er­lö­se näm­lich nicht zurück, son­dern rech­net sie in die Kreis­ab­fall­ge­bühr ein. „Die Ein­nah­men aus der Samm­lung von Alt­pa­pier sind all­ge­mein ein­ge­bro­chen“, beschreibt Fach­dienst­lei­te­rin Clau­dia Böck­mann von den Tech­ni­schen Diens­ten der Stadt Arns­berg. Der ver­mehr­te Bor­ken­kä­fer-Befall hat dazu geführt, dass in den Papier­fa­bri­ken aus­rei­chend güns­ti­ges Rest­holz zur Ver­fü­gung steht und zusätz­li­ches Alt­pa­pier nur noch in gerin­ge­ren Men­gen genutzt wird. Wei­ter beein­flusst wer­den die Abfall­ge­büh­ren durch die seit Janu­ar erho­be­ne CO2-Steu­er und eine Erhö­hung der Maut­ge­büh­ren, die beim Trans­port mit Müll­fahr­zeu­gen eben­falls fäl­lig wer­den. Dar­über hin­aus haben auch die Kom­post­wer­ke ihre Ver­wer­tungs­ge­büh­ren für Nut­zer erhöht.

CO2-Steuer und gestiegene Mautgebühren

Auf der Grund­la­ge eines Rats­be­schlus­ses vom Dezem­ber 2020 wird die Stadt Arns­berg ihre Abfall­ge­büh­ren erhö­hen. Seit der Ein­füh­rung der Bio­ton­ne gibt es in Arns­berg bekann­ter­wei­se eine Pau­schal­ge­bühr für Rest­müll, Papier- und Bio­ton­nen. Die Lee­rung der 120-Liter-Rest­müll­ton­ne mit vier­wö­chent­li­chem Abfuhr­rhyth­mus kos­tet dem­nach künf­tig 196,57 Euro, für die Abfuhr der 240-Liter-Rest­müll­ton­ne im glei­chen Umfang wer­den dann 346,86 Euro berech­net. In die neu­en Gebüh­ren ein­ge­schlos­sen bleibt die Abfuhr von Restmüll‑, Bio- und Papier­ton­ne in der Stadt Arns­berg sowie die unten auf­ge­führ­ten Ser­vice­leis­tun­gen. Die ent­spre­chen­den Grund­be­sitz­be­schei­de sind Ende Janu­ar an die Haus­hal­te ver­schickt worden.

Grundbesitzabgabenbescheide verschickt

Die Ent­schei­dung geht u.a. zurück auf eine Gebüh­ren­er­hö­hung des Krei­ses für die Annah­me von Abfall aus den kreis­an­ge­hö­ri­gen Kom­mu­nen wie der Stadt Arns­berg sowie auf gestie­ge­ne Kos­ten für Samm­lung und Trans­port. Sei­tens der Stadt Arns­berg besteht Anschluss- und Benut­zungs­zwang für die kreis­zu­ge­hö­ri­gen Ent­sor­gungs­an­la­gen, d.h. die Stadt Arns­berg darf nicht auf even­tu­ell  güns­ti­ge­re ander­wei­ti­ge Ver­wer­tungs­an­la­gen ausweichen.

Hintergrund:

Die Jah­res­ge­bühr für Lee­run­gen der Sam­mel­ge­fä­ße wur­de zum 1. Janu­ar 2021

Im Nor­mal­fall wird nicht mehr nach Lee­run­gen abge­rech­net. Zu den Gebüh­ren­be­schei­den gibt es kei­ne Anla­ge mehr. Der Jah­res­ge­bühr sind neben der Rest­müll-Ton­ne die Lee­rung einer 240-Liter-Alt­pai­er­ton­ne (Stan­dard) und einer Bio­ton­ne mit 120 oder 240 Litern Volu­men zugrun­de gelegt.

Fol­gen­de Ser­vice­leis­tun­gen der Stadt Arns­berg sind in der Abfall­ge­bühr zudem enthalten:

Ins­ge­samt sind somit 52 Behäl­ter­lee­run­gen im Jahr möglich.

Des­wei­te­ren sind in der Gebühr enthalten:

Ein­mal jähr­lich Weih­nachts­baum-Ein­samm­lung, zwei­mal jähr­lich mobi­le Schad­stoff­samm­lung, Alt­klei­der­con­tai­ner; sowie beim Wert­stoff­bring­hof die kos­ten­lo­se Annah­me von Schad­stof­fen, Alt­pa­pier, Alt­klei­dern, Elek­tro- und Elek­tro­ni­kal­t­ge­rä­ten sowie Metallschrott.

Gelbe Säcke und Glascontainer privat organisiert

Die Abfuhr von Gel­ben Säcken sowie das Auf­stel­len und Ent­lee­ren von Glas­con­tai­nern zäh­len nicht zu den städ­ti­schen Dienst­leis­tun­gen, für die somit auch KEI­NE Gebüh­ren erho­ben wer­den! Hier­bei han­delt es sich um ein rein pri­vat­recht­li­ches Ent­sor­gungs­sys­tem, wel­ches über pri­va­te Fir­men betrie­ben wird.

(Quel­le: Pres­se­stel­le Stadt Arnsberg)

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