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Stadt Arnsberg mahnt: Kontaktverbot und Abstandsregeln sind weiterhin gültig

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg weist dar­auf hin, dass trotz der der­zei­ti­gen Locke­run­gen der Coro­naschutz­ver­ord­nung Zusam­men­künf­te und Ansamm­lun­gen im öffent­li­chen Raum von mehr als zwei Per­so­nen (Aus­nah­me Fami­li­en­mit­glie­der) nach wie vor unter­sagt sind.

Trotz einiger Lockerungen: Keine Zusammenkünften von mehr als zwei Personen

Seit Frei­ga­be der Laden­öff­nun­gen konn­te beob­ach­tet wer­den, dass sich Besu­che­rin­nen und Besu­cher ins­be­son­de­re in den Ein­kaufs­be­rei­chen, u.a. in der Fuß­gän­ger­zo­ne in Neheim, häu­fig nicht an die Abstands­re­geln hal­ten. Das gilt ins­be­son­de­re für die Berei­che rund um die Eis­die­len. Hier beach­ten lei­der vie­le Kun­den – trotz der Hin­wei­se der Eis­die­len­be­trei­ber – nicht das Ver­zehr­ver­bot, das für einen Radi­us von 50 Metern rund um das Laden­lo­kal gilt.

Verzehrverbot für Eis im Umkreis von 50 Metern

Des­halb haben Dienst­kräf­te des Ord­nungs­am­tes in den ver­gan­ge­nen Tagen immer wie­der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf ihr Fehl­ver­hal­ten hin­ge­wie­sen und vor Ort ledig­lich ermahnt. Da sich die Situa­ti­on aber mut­maß­lich – beson­ders an den kom­men­den frei­en Tagen – nicht wesent­lich ver­än­dern wird, ist das Ord­nungs­amt dazu ange­hal­ten, Ver­stö­ße gegen das Ver­zehr­ver­bot wie auch gegen das Ver­bot von Ansamm­lun­gen und Zusam­men­künf­ten im öffent­li­chen Raum im Rah­men der gel­ten­den Buß­geld­vor­schrif­ten zu ahn­den. Ver­stö­ße hier­ge­gen wer­den mit einem Buß­geld in Höhe von 200 € je Per­son sanktioniert.

Zum Mai-Wochenende: Bußgeld in Höhe von 200 Euro bei Verstößen

„Wir möch­ten die Men­schen daher noch ein­mal ein­dring­lich dafür sen­si­bi­li­sie­ren, sich an die gel­ten­den Ver­bo­te zu hal­ten und damit die Unter­bre­chung von Infek­ti­ons­ket­ten wei­ter zu unter­stüt­zen“, erklärt der Arns­ber­ger Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner. „Es wäre schön, wenn kei­ne Sank­tio­nie­run­gen nötig sind, son­dern die Men­schen auf frei­wil­li­ger Basis ver­ant­wor­tungs­be­wusst han­deln. Bit­te hal­ten Sie sich an das Ver­zehr­ver­bot sowie das Ver­bot von Zusam­men­künf­ten und Ansamm­lun­gen und ver­zich­ten Sie auch auf alle zum 30. April und 1. Mai übli­chen Unternehmungen!“

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