Sundern/Sorpesee. Die Sportanlage „parKur“ am Sorpesee und die neu installierte „SportBox“ sind ab sofort wieder nutzbar. Wer alleine oder zu Zweit dort Sport treiben möchte, ist herzlich willkommen. Das teilt die Sorpesee GmbH in einer Information an die Presse mit und verweist auf die geltenden Regeln.
Verordnung zum Thema „Sport“
So heißt es im Auszug aus der aktuellen Verordnung bzgl. „Sport“:
„Die für den November geltende Verordnung gibt unter § 9 „Sport“ im Wesentlichen vor:
§9 (1):
1. Sämtlicher Freizeit und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30.11.2020 unzulässig. Unter „Freizeit – und Amateursportbetrieb“ ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb in allen Ligen unterhalb der in § 9(3) genannten Profiligen zu verstehen.
2. Ausgenommen von dem Verbot ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Unter dem zulässigen „Individualsport“ wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübungverstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport.
Trainings- und Sportbetrieb bleibt verboten
Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist, ebenso wie die Ausübung von Mannschaftssport, nicht gestattet Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. In Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet. Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der Coronaschutzverordnung sind in jedem Fall einzuhalten.“
(Quelle: Sorpesee GmbH)