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„SportBox“ und „parKur“ am Sorpesee sind wieder individuell nutzbar

Sundern/Sorpesee. Die Sport­an­la­ge „par­Kur“ am Sor­pe­see und die neu instal­lier­te „Sport­Box“ sind ab sofort wie­der nutz­bar. Wer allei­ne oder zu Zweit dort Sport trei­ben möch­te, ist herz­lich will­kom­men. Das teilt die Sor­pe­see GmbH in einer Infor­ma­ti­on an die Pres­se mit und ver­weist auf die gel­ten­den Regeln.

Verordnung zum Thema „Sport“

So heißt es im Aus­zug aus der aktu­el­len Ver­ord­nung bzgl. „Sport“:

„Die für den Novem­ber gel­ten­de Ver­ord­nung gibt unter § 9 „Sport“ im Wesent­li­chen vor:

§9 (1):

1. Sämt­li­cher Frei­zeit und Ama­teur­sport­be­trieb in allen öffent­li­chen und pri­va­ten Sport­an­la­gen, Fit­ness­stu­di­os, Schwimm­bä­dern und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen ist bis zum 30.11.2020 unzu­läs­sig. Unter „Frei­zeit – und Ama­teur­sport­be­trieb“  ist der gesam­te Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb in allen Ligen unter­halb der in § 9(3) genann­ten Pro­fi­li­gen zu verstehen.

2. Aus­ge­nom­men von dem Ver­bot  ist der Indi­vi­du­al­sport allein, zu zweit oder aus­schließ­lich mit Per­so­nen des eige­nen Haus­stan­des außer­halb geschlos­se­ner Räum­lich­kei­ten von Sport­an­la­gen. Unter dem zuläs­si­gen „Indi­vi­du­al­sport“ wird die selbst­or­ga­ni­sier­te, indi­vi­du­ell betrie­be­ne Sport­aus­übung­ver­stan­den. Aus­ge­schlos­sen ist jeg­li­cher Kontaktsport.

Trainings- und Sportbetrieb bleibt verboten

Orga­ni­sier­ter Trai­nings- und Sport­be­trieb ist, eben­so wie die Aus­übung von Mann­schafts­sport, nicht gestat­tet Der Indi­vi­du­al­sport in geschlos­se­nen Räum­lich­kei­ten, z. B.  In Sport­hal­len, Gym­nas­tik­räu­men oder ähn­li­chen Funk­ti­ons­räu­men, ist nicht gestat­tet. Auf Außen­sport­an­la­gen und im öffent­li­chen Raum darf er aus­ge­übt wer­den. Die Abstands­re­geln gemäß Para­graph 2 der Coro­naschutz­ver­ord­nung sind in jedem Fall einzuhalten.“

(Quel­le: Sor­pe­see GmbH)

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