SPD will KiTa-Beitragsfreiheit ans Existenzminimum anpassen

2015.06.02.Logo.SPDArns­berg. Die SPD-Frak­ti­on will die KiTa-Bei­trags­frei­heit ans Exis­tenz­mi­ni­mum anpas­sen und hat Ände­run­gen und Ergän­zun­gen der Beschluss­vor­la­ge für die neu­en KiTa-Gebüh­ren bean­tragt. Bei der Sit­zung des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses am Mitt­woch abend wur­de der Punkt KiTa-Gebüh­ren des­halb von der Tages­ord­nung genom­men. Bis zur Rats­sit­zung in der kom­men­den Woche soll jetzt durch­ge­rech­net wer­den, was der SPD-Vor­schlag kostet.

Drei Punkte

Der SPD-Antrag umfasst drei Punkte:

  1. die Frei­gren­ze, ab der Bei­trä­ge für Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, fami­li­en­na­her Tages­pfle­ge und Offe­ne Ganz­tags­schu­le erho­ben wer­den, wer­den von 20.000 auf 21.912 Euro ange­ho­ben. Die Frei­gren­ze wird auto­ma­tisch erhöht, wenn sich das steu­er­li­che Exis­tenz­mi­ni­mum erhöht.
  2. die übri­gen Bei­trags­gren­zen (Jah­res­brut­to­ein­kom­men) wer­den eben­falls auto­ma­tisch um den Betrag erhöht, um den sich das steu­er­li­che Exis­tenz­mi­ni­mum erhöht.
  3. ein­be­zo­gen in die Befrei­ung auf Grund der Berück­sich­ti­gung des Exis­tenz­mi­ni­mums sol­len auch die­je­ni­gen Eltern wer­den, die eine Betreu­ung von 45 Stun­den gebucht haben.

Anpassung erforderlich

„Das Ziel der SPD-Frak­ti­on ist grund­sätz­lich die Bei­trags­frei­heit im Bereich der Kin­der­be­treu­ung und Bil­dung und auf dem Weg dahin die schritt­wei­se Redu­zie­rung der Bei­trä­ge“, so Rats­mit­glied Gerd Sto­dollick. Dane­ben trat und tritt die Frak­ti­on dafür ein, dass bei Ein­kom­men unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum kei­ne Bei­trä­ge für Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Offe­ne Ganz­tags­schu­len erho­ben wer­den. Dies ist seit der Neu­fest­set­zung der Bei­trä­ge für die Kin­der­be­treu­ung von 2014 mit dem unte­ren Grenz­wert von 20.000 Euro zur Bei­trags­er­he­bung der Fall. Auf die Initia­ti­ve der Frak­ti­on hin wur­de 2015 auch beschlos­sen, neben den Kin­der­ta­ges­stät­ten auch die Ganz­tags­schu­len für Eltern mit einem Ein­kom­men unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum bei­trags­frei zu stellen.

„Wenn die Stadt Arns­berg an dem Grund­satz der Bei­trags­frei­heit von Eltern unter­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums fest­hal­ten will, ist eine Anpas­sung an das neu fest­ge­leg­te Exis­tenz­mi­ni­mum nötig. Das steu­er­li­che Exis­tenz­mi­ni­mum steigt zum 1. Janu­ar für ein Ehe­paar mit Kind auf 21.912 Euro. Daher ist ein sol­cher Schritt nötig. Dar­über hin­aus ist es sinn­voll einen Mecha­nis­mus für eine auto­ma­ti­sche Anpas­sung der Gebüh­ren bei Ver­än­de­run­gen des Exis­tenz­mi­ni­mums zu ver­ein­ba­ren“, so Stodollick.

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