Arnsberg. Die SPD-Fraktion will die KiTa-Beitragsfreiheit ans Existenzminimum anpassen und hat Änderungen und Ergänzungen der Beschlussvorlage für die neuen KiTa-Gebühren beantragt. Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch abend wurde der Punkt KiTa-Gebühren deshalb von der Tagesordnung genommen. Bis zur Ratssitzung in der kommenden Woche soll jetzt durchgerechnet werden, was der SPD-Vorschlag kostet.
Drei Punkte
Der SPD-Antrag umfasst drei Punkte:
- die Freigrenze, ab der Beiträge für Kindertageseinrichtungen, familiennaher Tagespflege und Offene Ganztagsschule erhoben werden, werden von 20.000 auf 21.912 Euro angehoben. Die Freigrenze wird automatisch erhöht, wenn sich das steuerliche Existenzminimum erhöht.
- die übrigen Beitragsgrenzen (Jahresbruttoeinkommen) werden ebenfalls automatisch um den Betrag erhöht, um den sich das steuerliche Existenzminimum erhöht.
- einbezogen in die Befreiung auf Grund der Berücksichtigung des Existenzminimums sollen auch diejenigen Eltern werden, die eine Betreuung von 45 Stunden gebucht haben.
Anpassung erforderlich
„Das Ziel der SPD-Fraktion ist grundsätzlich die Beitragsfreiheit im Bereich der Kinderbetreuung und Bildung und auf dem Weg dahin die schrittweise Reduzierung der Beiträge“, so Ratsmitglied Gerd Stodollick. Daneben trat und tritt die Fraktion dafür ein, dass bei Einkommen unter dem Existenzminimum keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen erhoben werden. Dies ist seit der Neufestsetzung der Beiträge für die Kinderbetreuung von 2014 mit dem unteren Grenzwert von 20.000 Euro zur Beitragserhebung der Fall. Auf die Initiative der Fraktion hin wurde 2015 auch beschlossen, neben den Kindertagesstätten auch die Ganztagsschulen für Eltern mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum beitragsfrei zu stellen.
„Wenn die Stadt Arnsberg an dem Grundsatz der Beitragsfreiheit von Eltern unterhalb des Existenzminimums festhalten will, ist eine Anpassung an das neu festgelegte Existenzminimum nötig. Das steuerliche Existenzminimum steigt zum 1. Januar für ein Ehepaar mit Kind auf 21.912 Euro. Daher ist ein solcher Schritt nötig. Darüber hinaus ist es sinnvoll einen Mechanismus für eine automatische Anpassung der Gebühren bei Veränderungen des Existenzminimums zu vereinbaren“, so Stodollick.