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SPD: Hochsauerlandkreis soll Vereinen Hilfestellung bei neuen Datenschutzregeln leisten

Rein­hard Brüg­ge­mann, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der SPD im Kreis­tag. (Foto: SPD)

Mesche­de. Die SPD-Kreis­tags­frak­ti­on bean­tragt für ehren­amt­lich tätige Ver­ei­ne eine Hil­fe­stel­lung durch den Hoch­sauer­land­kreis bei der Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung anzu­bie­ten. Die ehren­amt­lich tätigen Ver­ei­ne sei­en ein wich­ti­ger und wesent­li­cher Bestand­teil des kul­tu­rel­len und gesell­schaft­li­chen Lebens im Hochsauerlandkreis.

Datenschutzgrundverordnung verunsichert viele

Durch die gestie­ge­nen Haf­tungs­ri­si­ken hät­ten vie­le Ver­ei­ne mitt­ler­wei­le Pro­ble­me, Mit­glie­der für ihren Vor­stand zu fin­den. Die neue Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und deren kor­rek­te Umset­zung ver­un­si­che­re viele.

„Wir dürfen die Ver­ei­ne jetzt nicht allein im Regen ste­hen las­sen!“, so Rein­hard Brüggemann, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der SPD-Kreis­tags­frak­ti­on. Neben den Hil­fen – die durch Dachverbände ange­bo­ten wür­den – sei eine direk­te kom­pe­ten­te Hil­fe vor Ort sinn­voll. Auf Anfra­ge sol­len die Ver­ei­ne bei der Umset­zung der Ver­ord­nung unterstützt wer­den. Die getrof­fe­nen Maß­nah­men sol­len dann durch kom­pe­ten­tes Per­so­nal des Hoch­sauer­land­krei­ses überprüft werden.

Kann der HSK Datenschutzbeauftragten stellen?

So kön­ne den Ver­ei­nen die not­wen­di­ge Sicher­heit gege­ben wer­den. Darüber hin­aus sol­le überprüft wer­den, ob für größere Ver­ei­ne die Funk­ti­on des Daten­schutz­be­auf­trag­ten nicht sogar durch den HSK übernommen wer­den kann.

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