Arnsberg. Die SPD-Fraktion beantragt, vor dem Hintergrund der Corona-Krise die Sondernutzungsgebühren für Gastronomiebetriebe und für den Einzelhandel für das Jahr 2020 nicht zu erheben oder zurück zu erstatten. Auch für 2021 sollen diese nicht erhoben werden, um die betroffenen Betriebe zu entlasten und ihnen so zu helfen die Krise zu überstehen. Das hat die SPD-Fraktion der Stadt Arnsberg jetzt in einem Brief an Bürgermeister Ralf Paul Bittner geschrieben.
Begründung der Fraktion
„Die Corona-Krise schränkt das Leben weltweit und auch in Deutschland aktuell und wahrscheinlich auch mittelfristig massiv ein. Auch in Arnsberg bleiben die Menschen zu Hause und halten sich in großen Teil vorbildlich an die verordnete Kontaktsperre. Nachdem inzwischen zwar der Einzelhandel in großen Teilen unter Auflagen erneut öffnen darf ist dies Gastronomiebetrieben noch nicht wieder gestattet. Mit jeder Woche, die vergeht wird die Situation der Gewerbetreibenden in diesem Bereich schwieriger. Viele versuchen durch kreative Ideen, z.B. einen Mitnahmeservice per “Schnitzelklingel” die Effekte abzumildern. Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus.
Wir sind uns bewusst, dass über Öffnung und Schließung der Betriebe die Landesregierung in Abstimmung mit der Bundesregierung entscheidet. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es Hilfen für die betroffenen Betriebe auf allen Ebenen braucht, um die Krise gemeinsam zu meistern. Dazu gehören die einzelnen Bürger/innen die den Mitnahmeservice in Anspruch nehmen genauso wie Kommune und Land. Es wird viele Einzelmaßnahmen brauchen, um am Ende eine wirksame Unterstützung zu bieten. Dazu gehören konkrete Maßnahmen die eine finanzielle Hilfestellung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten darstellen und über Aufrufe zum lokalen Einkauf hinausgehen.“
Daher beantragt die SPD-Fraktion:
Die Sondernutzungsgebühren für Gastronomiebetriebe (z.B. für die Aufstellung der Außengastronomie – Ziffer 3 des Gebührentarifs) werden, sofern bereits erhoben, für das Jahr 2020 zurückerstattet oder nicht erhoben. Für das Jahr 2021 werden ebenfalls keine Sondernutzungsgebühren für Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet erhoben.
Da der Einzelhandel in Arnsberg ebenfalls unter der Krise leidet fordern wir weiterhin: Die Sondernutzungsgebühren für Einzelhandelsbetriebe (z.B. Für “Kundenstopper” oder Warenaufsteller in den Fußgängerzonen – Ziffern 2 / 4 des Gebührentarifs) werden ebenfalls für das Jahr 2020, wenn bereits erhoben zurückerstattet und für das Jahr 2021 nicht erhoben
Es handelt sich bei der Gesamtsumme der Gebühren um einen aus unserer Sicht vertretbaren Betrag, der damit der heimischen Wirtschaft zugutekommt und bei der Bewältigung der Krise unterstützt. Sollten die Betrieben im Rahmen der Krise in die Insolvenz gehen müssen, hat dies mindestens langfristig auch Auswirkungen auf die Gewerbesteuererträge der Stadt.