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SPD fordert: Sozialmonitoringbericht jährlich vorlegen

SPD-Frak­ti­ons­chef Gerd Stodollick.

Arns­berg. Die Arns­ber­ger SPD-Rats­frak­ti­on hat ihre For­de­rung erneu­ert, dass zur Pla­nung und Ent­schei­dung von der Ver­wal­tung jähr­lich – auch schon für 2018 – ein Sozi­al­mo­ni­to­ring­be­richt erstellt und in den Aus­schüs­sen sowie im Rat bera­ten wird. „Die SPD-Rats­frak­ti­on erwar­tet die Daten­aus­wer­tung für die Gesamt­stadt ver­glei­chend mit der Situa­ti­on im Hoch­sauer­land­kreis bzw. den Nach­bar­kom­mu­nen und dar­über hin­aus mög­lichst stadt­teil- und quar­tiers­be­zo­gen. Dafür sind die erfor­der­li­chen orga­ni­sa­to­ri­schen und per­so­nel­len Vor­aus­set­zun­gen in der Stadt zu schaf­fen“, so der Frak­ti­ons­chef Gerd Stodollick.

Voraussetzung für zielgerichtetes Handeln

„Wir neh­men Bezug auf unse­ren Haus­halts­an­trag von 2017  und wei­sen noch ein­mal nach­drück­lich dar­auf hin, dass Poli­tik und Ver­wal­tung für sach­ge­rech­te Ent­schei­dun­gen empi­ri­sche Fak­ten benö­ti­gen“, so Sto­dollick wei­ter. „Dies gilt gera­de im sozia­len Bereich in beson­de­rer Wei­se. Ein Bericht zum Sozi­al­mo­ni­to­ring mit Daten aus 2012/13 wur­de Ende 2014 vor­ge­stellt. Eine wei­te­re Bericht­erstat­tung erfolg­te aus ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den nicht mehr. Auf städ­ti­scher Ebe­ne fal­len neben dem Job­cen­ter an unter­schied­li­chen Stel­len in ver­schie­de­nen Fachbereichen/Fachdiensten nutz­ba­re Daten an. Die Zusam­men­fas­sung die­ser Daten ist Vor­aus­set­zung für ein fach­be­reichs­über­grei­fen­des Han­deln und für eine ziel­ge­rich­te­te Pla­nung. Die­se kann dann in den Fol­ge­jah­ren fort­ge­schrie­ben werden.“

Daten auch für  einzelne Stadtquartiere

Mit Blick auf die sehr unter­schied­li­chen Lebens‑, Wohn- und Erwerbs­ver­hält­nis­se in den ein­zel­nen Dör­fern, Stadt­tei­len und Stadt­quar­tie­ren sei es nötig, die Sozi­al­da­ten nicht nur für die Gesamt­stadt son­dern auch für die Ebe­nen dar­un­ter dar­zu­stel­len. Nur auf einer fun­dier­ten Daten­ba­sis sei es mög­lich, gezielt Hil­fen anzu­bie­ten, die begrenz­ten finan­zi­el­len und per­so­nel­len Mit­tel ziel­ge­rich­tet und effek­tiv ein­zu­set­zen. Selbst­ver­ständ­lich müss­ten bei der Erhe­bung und Dar­stel­lung die daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. „Aus unse­rer Sicht soll­te die schon ein­mal bestehen­de fach­be­reichs­über­grei­fen­de Arbeits­grup­pe wie­der­be­lebt und eine Verantwortliche/ein Ver­ant­wort­li­cher für die Koor­di­na­ti­on benannt wer­den“, so Stodollick.

Beispiel HSK

Ein gutes Bei­spiel für die Auf­be­rei­tung der Daten lie­fe­re der Sozi­al­be­richt des Hoch­sauer­land­krei­ses,so Frak­ti­ons­ge­schäts­füh­rer Jens Hahn­wald. Auf des­sen Daten kön­ne teil­wei­se auch für die gesamt­städ­ti­sche Ebe­ne zurück­ge­grif­fen wer­den. Dies gel­te auch für die Daten, die vom Lan­des­amt für Daten­ver­ar­bei­tung und Sta­tis­tik für Arns­berg vorliegen.

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