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Sommerliche Temperaturen sorgen für erhöhte Waldbrandgefahr

Der Lei­ter der Feu­er­wehr Frank Sied­hoff und Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del bit­ten die Bür­ger wegen der Wald­brand­ge­fahr um beson­de­re Vor­sicht. (Foto: Feuerwehr)

Sun­dern. Aktu­ell wur­de vom Deut­schen Wet­ter­dienst für das Stadt­ge­biet Sun­dern die zweit­höchs­te Wald­brand­ge­fah­ren­stu­fe aus­ge­ru­fen. „Die­se War­nung gilt zur­zeit in wei­ten Tei­len Nord­rhein-West­fa­lens. In den letz­ten Tagen muss­ten die Feu­er­weh­ren auch in der Sun­derner Nach­bar­schaft bereits zu eini­gen Wald- und Flä­chen­brän­den aus­rü­cken“ so Frank Sied­hoff, Lei­ter der Feu­er­wehr Sun­dern. Da dies für die Wald­ge­bie­te in Sun­dern ein erhöh­tes Risi­ko dar­stellt, infor­mier­te sich am Sonn­tag Sun­derns Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del über die aktu­el­le Gefahrenlage.

Hinweise unbedingt beachten

Auf­grund der anhal­ten­den som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren sind die Wäl­der und Wie­sen sehr tro­cken, so dass die Ent­ste­hung eines Wald­bran­des schnell mög­lich ist und die­ser sich dann rasant aus­brei­ten kann. Daher bit­ten der Bür­ger­meis­ter und der Lei­ter der Feu­er­wehr der Stadt Sun­dern die Besu­che­rin­nen und Besu­cher der hei­mi­schen Wäl­der drin­gend, die vom Lan­des­be­trieb Wald und Holz NRW her­aus­ge­ge­be­nen Hin­wei­se zu beach­ten. Wald­be­su­che­rin­nen und Wald­be­su­cher soll­ten sich unbe­dingt an fol­gen­de Hin­wei­se hal­ten, um Tie­re, Pflan­zen und sich selbst nicht zu gefährden:

  • Ein­hal­ten des gesetz­li­chen Rauch­ver­bots im Wald (1. März bis 31. Oktober)
  • Kein Feuer/Grillen im und am Wald (100 Meter Mindestabstand)
  • Kei­ne Glas­ab­fäl­le im Wald zurück­las­sen. Sie könn­ten bei Son­nen­ein­strah­lung als Brenn­glas wirken.
  • Frei­hal­ten der Wald­zu­fahr­ten für die Feuerwehr
  • Pkw nicht im hohen Gras abstel­len, da die Abwär­me des Fahr­zeugs aus­reicht, um die­ses in Brand zu setzen.
  • Kei­ne Ziga­ret­ten aus dem Fahr­zeug werfen.
  • Erhöh­te Auf­merk­sam­keit beim Waldbesuch
  • Klei­ne Ent­ste­hungs­brän­de direkt löschen, wenn das gefahr­los mög­lich ist.
  • Brand­her­de der Feu­er­wehr (112) mel­den und den Wald auf kür­zes­tem Weg verlassen.

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