Arnsberg. Privatpersonen, die ihr Brennholz für den heimischen Ofen selbst aus dem Wald holen möchten, benötigen nicht nur die Zustimmung des Waldbesitzenden, sondern in den meisten Fällen auch einen Nachweis über die Teilnahme an einer Motorsägenschulung. Für den Selbsterwerb von Brennholz aus den Wäldern von Wald und Holz NRW ist dieser Nachweis Voraussetzung.
Da die so genannten Freizeitbrennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, sollen die Teilnehmenden lernen ihre eigenen Fähigkeiten und ihr Arbeitsgerät sicher einschätzen und einsetzen zu können. So wird über mögliche Gefahrenquellen informiert um zukünftige Unfälle zu vermeiden.
In dieser Schulung wird nur liegendes Holz in Theorie und Praxis behandelt. Sie wird von erfahrenen Forstwirtschaftsmeistern geleitet und berücksichtigt mit dem „Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen“ den Standard für die Gestaltung von Motorsägenlehrgängen.
Entsprechende Kleidung und Werkzeuge, sofern vorhanden, sind mitzubringen.
Zielgruppe / Voraussetzung: Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Start: 31.05.2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Ort: SGV Jugendhof, Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg
Gebühren zwischen 95,00 und 115,00 € (richtet sich nach einer Mitgliedschaft in einem Wanderverein)
Anmeldungen mit vollständiger Kontaktangabe an: wanderakademie@sgv.de oder telefonisch unter: 02931 5248–44
(Quelle: SGV Wanderakademie NRW)