Hochsauerlandkreis. Überrascht und verärgert reagiert der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom heutigen Mittwoch, die für die sauerländer Schützenvereine neue Unsicherheiten mit sich bringt. Der Bundesfinanzhof hatte geurteilt, dass Vereine, die gemäß ihrer jeweiligen Satzungen Männer oder Frauen grundsätzlich die Mitgliedschaft verweigern, keinen Anspruch auf eine Anerkennung als ‚gemeinnützig‘ haben. Neben den Schützenvereinen, die größtenteils nur Männer aufnehmen, könnten auch Frauenchöre oder Männergesangsvereine von dem Urteil betroffen sein.
Sensburg: Entscheidung weltfremd
Sensburg bezeichnete das Urteil als weltfremd: „An der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen und reinen Männer‑, bzw. Frauenchören wird doch wohl niemand ernsthaft zweifeln wollen. Entscheidend ist doch wohl die Tatsache, dass unsere Vereine in die Allgemeinheit hineinwirken. Unsere Schützenvereine etwa feiern doch nicht nur Schützenfeste, sondern gestalten überall im Sauerland ganz maßgeblich das öffentliche Leben in unseren Ortschaften mit. Wenn dieses vorbildliche, bürgerschaftliche Engagement nicht gemeinnützig sein soll, dann hat das doch mit der Lebenswirklichkeit nichts mehr zu tun“, so Sensburg.
Kontakt zu Lienenkämper und Schäuble aufgenommen
Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Urteils durch den Bundesfinanzhof wandte sich Sensburg an den NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper und bat diesen, sich für eine Lösung im Sinne der Vereine einzusetzen. Auch gegenüber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wird Sensburg das Thema ansprechen.
Der Bundesfinanzhof hatte den Fall einer Freimaurerloge verhandelt, der die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, da sie ausschließlich Männer aufnimmt. In seinem Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof diese Auffassung und verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass dieses Urteils auch Konsequenzen für Schützenvereine, Frauenchöre und Männergesangsvereine haben könne.