- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Sensburg: Bund unterstützt bei Flüchtlingshilfe – jetzt muss das Land nachlegen

Patrick Sensburg MdB (Foto: Sensburg)
Patrick Sen­s­burg MdB (Foto: Sensburg)

Hoch­sauer­land­kreis. Mit der Auf­sto­ckung der Flücht­lings-Sofort­hil­fe um eine wei­te­re Mil­li­ar­de in die­sem Jahr und dem Inves­ti­ti­ons­för­de­rungs­fond erhal­ten der Hoch­sauer­land­kreis und sei­ne Kom­mu­nen zusätz­li­che 16,2 Mil­lio­nen Euro vom Bund. Dar­über hin­aus wird der Bund ab dem kom­men­den Jahr die Kom­mu­nen dau­er­haft und struk­tu­rell bei den Kos­ten für die Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung der Asyl­be­wer­ber unter­stüt­zen, indem er monat­lich 670 Euro pro Asyl­be­wer­ber zur Ver­fü­gung stellt. Der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Patrick Sen­s­burg sieht daher nun das Land in der Pflicht, sei­ner­seits für eine nach­hal­ti­ge Ver­bes­se­rung der finan­zi­el­len Aus­stat­tung der Kom­mu­nen zu sor­gen. „Ins­be­son­de­re bei den Mit­teln für die Asyl­be­wer­ber muss das Land dafür Sor­ge tra­gen, dass die Gel­der des Bun­des auch tat­säch­lich bei den Kom­mu­nen ankom­men, und nicht im Lan­des­haus­halt ver­schwin­den. Da Bund und Kom­mu­nen kei­ne direk­ten Finanz­be­zie­hun­gen unter­hal­ten, steht hier die rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung in der Pflicht, die Gel­der wei­ter­zu­lei­ten“, so Sensburg.

12,4 Millionen Euro aus Investitionsförderungsfonds an den Hochsauerlandkreis

Mit dem in der ver­gan­ge­nen Woche ver­ab­schie­de­tet Aus­füh­rungs­ge­setz des Land­tags NRW zum sog. Inves­ti­ti­ons­för­de­rungs­fonds des Bun­des kön­nen nun ins­ge­samt rund 12,4 Mil­lio­nen Euro an den Hoch­sauer­land­kreis und sei­ne Kom­mu­nen flie­ßen. Die Gel­der sind für Inves­ti­tio­nen in die kom­mu­na­le Infra­struk­tur vorgesehen.
Hin­zu kom­men rund 3,8 Mil­lio­nen Euro Sofort­hil­fe für die Kom­mu­nen im Hoch­sauer­land­kreis für die Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung der Asyl­be­wer­ber. „Wich­ti­ger ist aber, dass der Bund ab dem kom­men­den Jahr pau­schal 670 Euro pro Monat und Asyl­be­wer­ber an die Län­der über­weist. Wenn das Land NRW die­se Mit­tel wie zuge­sagt an die Kom­mu­nen wei­ter­lei­tet, dann wird dies eine dau­er­haf­te und struk­tu­rel­le Ent­las­tung für die Städ­te und Gemein­den sein. Es durf­te hier ein­fach nicht so wei­ter­ge­hen wie bis­her, dass der Bund mit der Bear­bei­tung der Asyl­an­trä­ge nicht nach­kommt, wäh­rend die Kom­mu­nen für die Dau­er des Ver­fah­rens mit den Kos­ten der Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung der Bewer­ber wei­test­ge­hend allein gelas­sen wur­den“, so Sen­s­burg. Sen­s­burg hat­te sich bereits am 20. August 2015 in einem Gespräch mit der West­fa­len­post für eine sol­che Über­nah­me ausgesprochen.

„Wer keine Aussicht auf Asyl hat muss schnell wieder zurückgeschickt werden können“

Gleich­zei­tig haben Bund und Län­der auch eine Rei­he von Maß­nah­men beschlos­sen, wel­che die Asyl­ver­fah­ren und die Rück­füh­rung von abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern beschleu­ni­gen, sowie die Inte­gra­ti­on von aner­kann­ten Flücht­lin­gen erleich­tern sol­len. „Unser Ziel als Uni­on ist es, dass wir den Men­schen, die Hil­fe und Schutz benö­ti­gen, auch selbst­ver­ständ­lich hel­fen. Wer aber kei­ne Aus­sicht auf Asyl hat, der muss auch schnell wie­der zurück­ge­schickt wer­den kön­nen“, so Sensburg.
 

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de