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Seitenwind vom RP für Windenergie in Sundern

Bei der Ausweisung des Sunderner  Windkraft-Konzentrationsraums auf der hellefelder Höhe drohen Verzögerungen, möglicherweise auch eine neue Offenlegung und Planänderungen. . (Foto:luise  / pixelio.de)
Bei der Aus­wei­sung des Sun­derner Wind­kraft-Kon­zen­tra­ti­ons­raums auf der hel­le­fel­der Höhe dro­hen Ver­zö­ge­run­gen, mög­li­cher­wei­se auch eine neue Offen­le­gung und Plan­än­de­run­gen. . (Foto: lui­se / pixelio.de)

Sun­dern. Es gibt eine Ver­fü­gung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg in Sachen Wind­kraft in Sun­dern, die „mit Ände­run­gen am zeit­li­chen Ablauf oder gege­be­nen­falls auch Inhal­ten des Plan­ver­fah­rens ver­bun­den sein könn­te“, berich­tet Sun­derns Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn in einer am Diens­tag mor­gen ver­öf­fent­lich­ten Pres­se­mit­tei­lung. Inwie­weit es zu Ver­zö­ge­run­gen oder Ände­run­gen kom­me, „wird sich in den nächs­ten Tagen her­aus­stel­len“. Die poli­ti­schen Ver­tre­ter sei­en über den Sach­ver­halt infor­miert wor­den und „wer­den gemein­sam mit der Ver­wal­tung über das wei­te­re Vor­ge­hen entscheiden“.

Es geht um Tabuflächen und Landschaftsschutz auf Hellefelder Höhe

Sunderns Beigeordneter Meinolf Kühn. (Foto: Stadt Sundern)
Sun­derns Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn. (Foto: Stadt Sundern)

„Im Rah­men der Bean­tra­gung der Anpas­sung an die Zie­le der Raum­ord­nung und Lan­des­pla­nung hat die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg nun Vor­ga­ben zur Geneh­mi­gung der Pla­nung benannt. Die­se wir­ken sich zum Teil auf den Umgang mit den bereits beschlos­se­nen, dem gesamt­städ­ti­schen Plan­kon­zept zugrun­de lie­gen­den Tabu­flä­chen aus,“ so Kühn. Dar­über hin­aus wer­de von der Bezirks­re­gie­rung gefor­dert, dass „zur Geneh­mi­gung eine Ent­las­sung, Befrei­ung oder Aus­nah­me der Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen aus dem Land­schafts­schutz durch die zustän­di­ge Land­schafts­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses in Aus­sicht gestellt wer­den muss“.

Antrag auf Entlassung aus Landschaftsschutz gestellt

„Die Stadt Sun­dern hat den Hoch­sauer­land­kreis mit Datum vom 24. 4. 2015 ange­schrie­ben und bean­tragt, die Ent­las­sung aus dem Land­schafts­schutz für die im Plan dar­ge­stell­ten Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen zu attes­tie­ren bzw. in Aus­sicht zu stel­len,“ so Kühn wei­ter. „Sofern dies nicht der Fall sein soll­te, wur­de der Hoch­sauer­land­kreis gebe­ten, den Sach­ver­halt dem Kreis­tag zur Ent­schei­dung vorzulegen.“

Zwei Konzentrationszonen auf Hellefelder Höhe beschlossen

Blick über Hellefeld auf die Hellefelder Höhe. (Foto: oe)
Blick über Hel­le­feld auf die Hel­le­fel­der Höhe. (Foto: oe)

Zur Erinnerung:

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