Sundern. Es gibt eine Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg in Sachen Windkraft in Sundern, die „mit Änderungen am zeitlichen Ablauf oder gegebenenfalls auch Inhalten des Planverfahrens verbunden sein könnte“, berichtet Sunderns Beigeordneter Meinolf Kühn in einer am Dienstag morgen veröffentlichten Pressemitteilung. Inwieweit es zu Verzögerungen oder Änderungen komme, „wird sich in den nächsten Tagen herausstellen“. Die politischen Vertreter seien über den Sachverhalt informiert worden und „werden gemeinsam mit der Verwaltung über das weitere Vorgehen entscheiden“.
Es geht um Tabuflächen und Landschaftsschutz auf Hellefelder Höhe
„Im Rahmen der Beantragung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung hat die Bezirksregierung Arnsberg nun Vorgaben zur Genehmigung der Planung benannt. Diese wirken sich zum Teil auf den Umgang mit den bereits beschlossenen, dem gesamtstädtischen Plankonzept zugrunde liegenden Tabuflächen aus,“ so Kühn. Darüber hinaus werde von der Bezirksregierung gefordert, dass „zur Genehmigung eine Entlassung, Befreiung oder Ausnahme der Konzentrationszonen aus dem Landschaftsschutz durch die zuständige Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises in Aussicht gestellt werden muss“.
Antrag auf Entlassung aus Landschaftsschutz gestellt
„Die Stadt Sundern hat den Hochsauerlandkreis mit Datum vom 24. 4. 2015 angeschrieben und beantragt, die Entlassung aus dem Landschaftsschutz für die im Plan dargestellten Konzentrationszonen zu attestieren bzw. in Aussicht zu stellen,“ so Kühn weiter. „Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wurde der Hochsauerlandkreis gebeten, den Sachverhalt dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.“
Zwei Konzentrationszonen auf Hellefelder Höhe beschlossen
Zur Erinnerung:
- Der Rat der Stadt Sundern hat in seiner Sitzung am 25. April 2013 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ für das Stadtgebiet Sundern beschlossen. Die Planung dient der räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in Sundern, mit dem Ziel, dieser im Stadtgebiet substanziell Raum einzuräumen.
- Im aktuellen Planentwurf, der im Februar/März 2015 öffentlich auslag, sind die Flächen „4.1 – Hellefelder Höhe West“ sowie „4.2 – Hellefelder Höhe Mitte“ als Konzentrationszonen für Windenergie dargestellt.