Arnsberg. Der ehemalige Segelflugplatz im Alten Feld hat sich mit der Jahrzehnte langen Nutzung durch den Luftsportclub Arnsberg in eine ökologisch besonders wertvolle Magerwiese entwickelt. Durch regelmäßiges Mähen und den Verzicht auf Düngung wurden der Fläche über eine langen Zeitraum Nährstoffe entzogen, was auch durch gelegentliche Überschwemmungen nicht ausgeglichen wurde. Ein jetzt vorliegendes Artenschutzgutachten bescheinigt den hohen ökologischen Wert der Flächen, der auch den Bürger*innen näher gebracht werden soll.
Schützenswerte Magerwiesen haben sich über Jahrzehnte entwickelt
Das Gutachten hat ergeben, dass auf der Fläche mehr als 50 verschiedene Pflanzenarten vorkommen, einige davon stehen auf der Roten Liste der bedrohten Arten und sind dementsprechend besonders schützenswert. Normalerweise kommen auf intensiv genutzten Wiesen und Weiden, aber auch auf Zierrasen in unseren Gärten, selten mehr als zehn verschiedene Pflanzenarten vor. Pflanzen, die an magere und extreme Standortbedingungen angepasst sind, sind mit Blick auf den Klimawandel wichtig, da sie z. B. mit den zu erwartenden längeren Trockenzeiten besser zurechtkommen. Das macht die Fläche an der Ruhr auch in dieser Hinsicht zu einer besonders schützenswerten Magerwiese.
Ein Zugang, der diese besondere Fläche erlebbar macht, ist in Planung
„Der Naturpark Arnsberger Wald ist interessiert, Arnsbergerinnen und Arnsbergern die Besonderheit der Flächen zu erklären und arbeitet mit einer Ideenskizze an einem Zugang, der die Natur schützt, Menschen aber nicht gänzlich ausschließt“ sagt Bürgermeister Ralf Paul Bittner. Somit könnte es im Bereich des ehemaligen Hangars einen Zugang zur Ruhr sowie Erklärungstafeln zur ökologischen Besonderheit der Flächen geben. „Das ist eine gute Gelegenheit, Umwelt- und Klimaschutz direkt erlebbar und anschaulich zu gestalten“, so BM Bittner weiter.
Gesetzlich geschütztes Biotop und teilweise Naturschutzgebiet
Der Segelflugplatz genießt eine besondere Aufmerksamkeit: Aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit der Fläche handelt es sich sogar um ein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind demnach alle Maßnahmen zu unterlassen, die das gesetzlich geschützte Biotop beeinträchtigen oder zerstören können. Zusammen mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet „Ruhr“ ist der Bereich als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung ausgewiesen (sog. Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU). Der ehemalige Segelflugplatz ist in Teilbereichen selbst bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hier besteht deshalb nach geltendem Naturschutzrecht schon jetzt ein Betretungsverbot abseits der vorhandenen Wege.
Stadt bittet um Einhaltung der Betretungsverbote und Rücksichtnahme auf die Natur
Diese Regelungen betreffen auch viele andere Flächen entlang der Ruhr im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Arnsberg darauf hin, dass auch das Betreten von landwirtschaftlichen Nutzflächen verboten ist. Spaziergänger*innen werden dringend gebeten, das Naturschutzgebiet Ruhr und die landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zu betreten und gerade jetzt in der Brutzeit der Vögel Rücksicht auf die Natur zu nehmen.
(Quelle: Stadt Arnsberg)