Segelfluggelände Arnsberg ist eine ökologische Rarität

Arns­berg. Der ehe­ma­li­ge Segel­flug­platz im Alten Feld hat sich mit der Jahr­zehn­te lan­gen Nut­zung durch den Luft­sport­club Arns­berg in eine öko­lo­gisch beson­ders wert­vol­le Mager­wie­se ent­wi­ckelt. Durch regel­mä­ßi­ges Mähen und den Ver­zicht auf Dün­gung wur­den der Flä­che über eine lan­gen Zeit­raum Nähr­stof­fe ent­zo­gen, was auch durch gele­gent­li­che Über­schwem­mun­gen nicht aus­ge­gli­chen wur­de. Ein jetzt vor­lie­gen­des Arten­schutz­gut­ach­ten beschei­nigt den hohen öko­lo­gi­schen Wert der Flä­chen, der auch den Bürger*innen näher gebracht wer­den soll.

Schützenswerte Magerwiesen haben sich über Jahrzehnte entwickelt

Das Gut­ach­ten hat erge­ben, dass auf der Flä­che mehr als 50 ver­schie­de­ne Pflan­zen­ar­ten vor­kom­men, eini­ge davon ste­hen auf der Roten Lis­te der bedroh­ten Arten und sind dem­entspre­chend beson­ders schüt­zens­wert. Nor­ma­ler­wei­se kom­men auf inten­siv genutz­ten Wie­sen und Wei­den, aber auch auf Zier­ra­sen in unse­ren Gär­ten, sel­ten mehr als zehn ver­schie­de­ne Pflan­zen­ar­ten vor. Pflan­zen, die an mage­re und extre­me Stand­ort­be­din­gun­gen ange­passt sind, sind mit Blick auf den Kli­ma­wan­del wich­tig, da sie z. B. mit den zu erwar­ten­den län­ge­ren Tro­cken­zei­ten bes­ser zurecht­kom­men. Das macht die Flä­che an der Ruhr auch in die­ser Hin­sicht zu einer beson­ders schüt­zens­wer­ten Magerwiese.

Ein Zugang, der diese besondere Fläche erlebbar macht, ist in Planung

„Der Natur­park Arns­ber­ger Wald ist inter­es­siert, Arns­ber­ge­rin­nen und Arns­ber­gern die Beson­der­heit der Flä­chen zu erklä­ren und arbei­tet mit einer Ideen­skiz­ze an einem Zugang, der die Natur schützt, Men­schen aber nicht gänz­lich aus­schließt“ sagt Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner. Somit könn­te es im Bereich des ehe­ma­li­gen Han­gars einen Zugang zur Ruhr sowie Erklä­rungs­ta­feln zur öko­lo­gi­schen Beson­der­heit der Flä­chen geben. „Das ist eine gute Gele­gen­heit, Umwelt- und Kli­ma­schutz direkt erleb­bar und anschau­lich zu gestal­ten“, so BM Bitt­ner weiter.

Gesetzlich geschütztes Biotop und teilweise Naturschutzgebiet

Der Segel­flug­platz genießt eine beson­de­re Auf­merk­sam­keit: Auf­grund der hohen öko­lo­gi­schen Wer­tig­keit der Flä­che han­delt es sich sogar um ein gesetz­lich geschütz­tes Bio­top gemäß Para­graph 30 Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz. Ent­spre­chend den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen sind dem­nach alle Maß­nah­men zu unter­las­sen, die das gesetz­lich geschütz­te Bio­top beein­träch­ti­gen oder zer­stö­ren kön­nen. Zusam­men mit dem angren­zen­den Natur­schutz­ge­biet „Ruhr“ ist der Bereich als Schutz­ge­biet von euro­päi­scher Bedeu­tung aus­ge­wie­sen (sog. Schutz­ge­biet gemäß der Fau­na-Flo­ra-Habi­tat-Richt­li­nie der EU). Der ehe­ma­li­ge Segel­flug­platz ist in Teil­be­rei­chen selbst bereits als Natur­schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen. Hier besteht des­halb nach gel­ten­dem Natur­schutz­recht schon jetzt ein Betre­tungs­ver­bot abseits der vor­han­de­nen Wege.

Stadt bittet um Einhaltung der Betretungsverbote und Rücksichtnahme auf die Natur

Die­se Rege­lun­gen betref­fen auch vie­le ande­re Flä­chen ent­lang der Ruhr im Stadt­ge­biet. In die­sem Zusam­men­hang weist die Stadt Arns­berg dar­auf hin, dass auch das Betre­ten von land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen ver­bo­ten ist. Spaziergänger*innen wer­den drin­gend gebe­ten, das Natur­schutz­ge­biet Ruhr und die land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen nicht zu betre­ten und gera­de jetzt in der Brut­zeit der Vögel Rück­sicht auf die Natur zu nehmen.

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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