Sundern. Schwere Schlappe für die Helma AG vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG): Mit Urteil vom 25. Januar hat das Gericht den Antrag auf Normenkontrolle abgelehnt. Damit ist die Veränderungssperre, die der Stadtrat im April vergangenen Jahres beschlossen hatte, rechtmäßig.
Anzahl der Ferienhäuser soll signifikant reduziert werden
Der Rat der Stadt Sundern hatte in seiner Sitzung am 09.04.2020 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 26 „Ferienhausanlage Amecke“ beschlossen. Mit dieser Neuaufstellung soll die Anzahl an Ferienhäusern signifikant reduziert und planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu ist u.a. vorgesehen, die im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete „Ferienpark“ sowie die überbaubaren Grundstücksflächen einzuschränken. Zudem sollen einschränkende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und weitere (auch gestalterische) Festsetzungen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Baukörpervolumens beitragen sollen.
Veränderungssperre hindert Helma AG, Fakten zu schaffen
Zur Sicherung dieser Planung hat der Rat der Stadt Sundern in gleicher Sitzung eine Veränderungssperre für den in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplan beschlossen. Durch diese Veränderungssperre kann die Stadt Sundern verhindern, dass im Ferienpark Amecke Fakten geschaffen werden, die die Durchführung der Neuplanung erschweren. Baurechte werden durch die Veränderungssperre vorübergehend ausgesetzt.
Beschränkung der Baurechte bleibt bestehen
Die Helma Ferienimmobilien GmbH hat im Juli des vergangenen Jahres beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) einen Antrag auf Normenkontrolle der Veränderungssperre gestellt. Das OVG NRW hat nun mit Urteil vom 25.01.2021 den Antrag abgelehnt. In seinem Urteil führt das OVG aus, dass die angegriffene Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre in formeller Hinsicht rechtmäßig ist und auch keine materiellen Fehler aufweist. Das bedeutet, dass sowohl die nach Baugesetzbuch vorgegebenen Verfahrensvorschriften von der Stadt Sundern eingehalten wurden als auch die von der Stadt Sundern beschlossenen Inhalte rechtmäßig sind.
Die Beschränkung der Baurechte für den Ferienpark Amecke bleibt damit weiterhin bestehen.