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Schwarzarbeit im HSK: 2423 Kontrollen und 81.000 Euro Bußgeld

Der Hoch­sauer­land­kreis ver­hängt Buß­gel­der wegen Schwarz­ar­beit. (Foto: oe)

Hoch­sauer­land­kreis. Der Hoch­sauer­land­kreis hat im Jahr 2018 rund 81.000 Euro an Buß­gel­dern wegen Schwarz­ar­beit ver­hängt. „Mit 21.000 Euro erhielt das höchs­te Buß­geld ein Gewer­be­trei­ben­der aus dem Groß­raum Dort­mund. Das Buß­geld ist rechts­kräf­tig und rich­te­te sich gegen einen rechts­wid­rig täti­gen Ver­put­zer­be­trieb“, so  Kreis­spre­cher Mar­tin Reu­ther. Im Jahr 2018 hat der Fach­dienst Rechts‑, Gewer­be- und Ver­ga­be­an­ge­le­gen­hei­ten des Hoch­sauer­land­krei­ses in ins­ge­samt 35 Fäl­len Buß­gel­der fest­ge­setzt. Hier­in ent­hal­ten sind auch acht Buß­gel­der gegen Auf­trag­ge­ber von Schwarz­ar­beit. Bei kreis­weit 2423 Kon­trol­len auf Bau­stel­len und in Betrie­ben wur­den 1926 Per­so­nen überprüft.

Regelmäßige Kontrollen

Nach der Hand­werks­ord­nung und dem Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz kön­nen Ver­stö­ße mit einer Geld­bu­ße bis zu 50.000 Euro sowie einer Ein­zie­hung der erziel­ten Ein­nah­men geahn­det wer­den. Dies gilt sowohl für den Schwarz­ar­bei­ter als auch für des­sen Auf­trag­ge­ber. Der Hoch­sauer­land­kreis weist dar­auf hin, dass zur Bekämp­fung der Schwarz­ar­beit die Kon­trol­len regel­mä­ßig auch außer­halb der übli­chen Arbeits­zei­ten stattfinden.

Im Inter­net unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Schwarz­ar­beit) sowie unter der Ruf­num­mer 0291 94–1700 sind wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma erhältlich.

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