Hochsauerlandkreis. Bei kreisweit 1349 Kontrollen auf Baustellen und in Betrieben hat der Fachdienst Rechts‑, Gewerbe- und Vergabeangelegenheiten des Hochsauerlandkreises im vergangenen Jahr 894 Personen überprüft und in 40 Fällen rund 113.000 Euro an Bußgeldern wegen Schwarzarbeit verhängt. Hierin enthalten sind auch zwölf Bußgelder gegen Auftraggeber von Schwarzarbeit. Das teilte HSK-Sprecher Martin Reuther jetzt mit.
Höchste Bußgelder gegen illegale Maler
Mit 13.000 bzw. 14.000 Euro wurden die höchsten Bußgelder gegen Gewerbetreibende aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg und dem Ostkreis festgesetzt. Beide Bußgelder sind rechtskräftig und wurden gegen rechtswidrig als Maler tätige Gewerbetreibende verhängt. In einem der beiden Fälle konnte zusätzlich ein illegales Scheinarbeitsverhältnis nachgewiesen werden, das dazu dienen sollte, in die Handwerksrolle eingetragen zu werden.
Kontrollen auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten
„Nach der Handwerksordnung und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro sowie einer Einziehung der erzielten Einnahmen geahndet werden. Dies gilt sowohl für den Schwarzarbeiter als auch für dessen Auftraggeber“, so Reuther. „Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass zur Bekämpfung der Schwarzarbeit die Kontrollen regelmäßig auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Seit Beginn der diesjährigen Bausaison wurden bereits 273 Baustellen kontrolliert.“
- Im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Schwarzarbeit) sowie unter der Rufnummer 0291 94–1700 sind weitere Informationen zum Thema erhältlich.